Hier stoßen verschiedene Aspekte aufeinander. 2 Anlagen auf einem Dach gelten nur dann als 2 Anlagen, wenn sie mit einem zeitlichen Abstand von min. 6 Monaten installiert werden. Der Anschluss der Anlage auf eiem anderen Grundstück ist ohne Weiteres nicht möglich. Im konkreten Fall ließe sich ggf. eine Lösung iin Kooperation mit dem Elektriker finden. Diese ist u.a. davon abhängig, wie weit die Gebäude voneinander entfernt sind. Bei Bedarf können Sie sich gern an uns wenden.
Ich vermute, dass es sich bei Ihrem Netzbetreiber um die ENSO handelt. Eigentich sind die recht gut informiert. Bei INstallationsabständen >12 Monaten wird ei EEG für keine der Anlagen fällig. Ich halte es aber für deutlich schwieriger, eine Anlage auf einem "fremden" Grundstück zu installieren. Was hat denn hierzu die Enso gemeint?Mit sonnigen Grüßen Solarwerkstatt
Hilfreiche Antwort
Hallo und vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Mein Problem bei dieser Konstellation ist, dass der EVU da etwas Probleme macht. Die beiden Anlagen sollten auf einem Dach (Scheunendach des Vaters) installiert werden. Beide Anlage (jede mit ca. 8 kWp) jeweils als Eigenverbrauch mit PV Speicher und Überschusseinspeisung. Die Häuser stehen ca. 100 m voneinander weit weg. Der EVu hat mir hierzu geschildert, dass lau §24 EEG dies als eine Anlage gewertet wird, sie damit über 10 kWp kommen, es zwei Erzeugerzähler gibt und jeder die 40 % EEG Umlagepflichtig ist, was ich bzw. die Betreiber nicht wollten. Ich finde diese Regelung auch ein wenig kontraproduktiv. Leider lassen sich bautechnisch die Zwei Anlagen nicht separat installieren, da das eine Haus sehr umbaut ist mit Bäumen und anderen Gebäuden. Der EVU meinte, entweder 2 Anlagen unter 5 kWp, oder 12 Monate warten und dann die zweite in Betrieb nehmen. Dann bezahlt der letzte nur die 40 % EEG Umlage. Es kam ja noch der nette Hinweis, was Sie denn das interessiert, es muss doch der Betreiber bezahlen. Da weiß man ja wie die das voran treiben mit dem Ausbau.