Die geplante Besteuerung des CO2-Ausstoßes hat nichts mit einem Betriebsverbot oder einer Austauschpflicht zu tun. Im Gegenteil: Durch die höheren Kosten, die durch eine Heizanlage mit fossilen Energieträgern entstehen, sollen die Hauseigentümer dazu bewegt werden, weniger fossile Energieträger zu verbrauchen. Entweder, indem sie ihre Häuser besser dämmen und damit weniger Wärme verlieren, oder indem sie Heizanlagen verwenden, die effizienter arbeiten und bestenfalls regenerative Energien (Sonne, Umweltwärme, nachwachsende Rohstoffe usw.) verwenden.
Hilfreiche AntwortZur CO 2 Besteuerung, im eigenen Haus, darf ich dann meine Bj 1995 Ölheizung die mit Blaubrenner in einer Buderus Tieftemperatur mit Logik Steuerung bestückt ist, nicht mehr verwenden, obwohl ich keinen Ruß beim Test durch den Schornsteinfeger sehe, und einen Nutzungsgrad von 94% habe
Herr A. bei Neutraubling, 10.02.2020Ölheizung Energieberater