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2 Antworten, zuletzt 14.02.2020

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Energieberater, Fördermittelberatung



Die geplante Besteuerung des CO2-Ausstoßes hat nichts mit einem Betriebsverbot oder einer Austauschpflicht zu tun. Im Gegenteil: Durch die höheren Kosten, die durch eine Heizanlage mit fossilen Energieträgern entstehen, sollen die Hauseigentümer dazu bewegt werden, weniger fossile Energieträger zu verbrauchen. Entweder, indem sie ihre Häuser besser dämmen und damit weniger Wärme verlieren, oder indem sie Heizanlagen verwenden, die effizienter arbeiten und bestenfalls regenerative Energien (Sonne, Umweltwärme, nachwachsende Rohstoffe usw.) verwenden.

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Ja, das ist förderfähig zum Beispiel im Programm 430 der KfW mit einem Zuschuss von 10% der Kosten. Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Der kostet zwar auch Geld, macht aber die Anlage durch bessere Einstellung noch wesentlich komfortabler und effizienter. Wenn Sie den Abgleich auf Grundlage einer raumweisen Heizlastberechnung durchführen lassen, beträgt die Förderung als sogenanntes Heizungspaket sogar 15% der Kosten. Übrigens: Die Kosten der Begleitung durch einen Sachverständigen, was auch die Heizlastberechnung beinhalten kann, werden im Programm 431 mit 50% der Kosten gefördert, kostet Sie also nur die Hälfte.

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