Wenn der Kessel unter eine förderfähige Anlage gemäß BAFA Richtlinie fällt, dann können Sie beginnen und den Antrag bis 6 Monate nach der Fertigstellung beim BAFA einreichen.
Genauere Infos bei www.BAFA.de
Ich habe vor, eine Gasheizung (atmosphärischer Kessel) gegen einen förderfähigen Holzvergaser zu ersetzen. Kann ich mit den Bauarbeiten schon beginnen oder muß ich die Förderung vorher beantragen?
Herr C. bei Dresden, 07.11.2016Gasheizung Holzheizung Fördermittelberatung