Sie müssen den Antrag VOR Beginn der Maßnahme stellen und bekommen dann Zugangsdaten. Die Anlage muß durch einen Fachbetrieb installiert worden sein. Mit dem Zuwendungsbescheid bekommen Sie Zugangsdaten mit dem Sie dann nach Fertigstellung der Anlage die entsprechenden Unterlagen hochladen können. Die 9 Moantesfrist bezieht sich auf das Fertigstellugsdatum nach Erteilung des Zuwendungsbescheides. Eine Förderung ohne vorherigen Antrag ist nicht möglch.
Hilfreiche AntwortIch habe eine Anlage,Holzvergaser mit Scheitholzbestückung fertig gestellt und in Betrieb genommen. Jetzt möchte ich die Anlage fördern lassen, auf Grund der Möglichkeit, 9 Monate nach der Inbetriebnahme , wie ich es auf der Seite " Förderantrag für Holzheizung " gelesen habe. Nur finde ich kein entsprechendes Formular.
Herr S. bei Wentdorf, 28.02.2020Holzheizung Fördermittelberatung
Danke für die Info.