Hallo, wir sind Erichter von PV-anlagen und ich bin Sachverständiger von PV-Anlagen.
Wo steht das in Hessischen Bauordnung, dass 1,25 m bei PV-Anlagen einzuhalten sind?
Ich lasse das ganz anders! Es ist meiner Sicht eine Risikobewertung durchzuführen. Eine PV-Modul mit einer Dachöffnung zu vergleichen halte ich grundsätzlich für falsch! Dann müsste ihr Dach auch zum Nachbaren brandschutztechnisch sauber getrennt sein! D.h. es gibt keine Lattung unter den Ziegel auf 1,25m zum Nachbarn hin? Außer der Rpckwandfolienund den Kabel gibt es keine Brandlast. Bei Fragen wenden Sie sich an mich unter strom at auth-energie de.
Ich möchte eine Fotovoltaik mit Speicher bauen und scheitere vermutlich am Brandschutzabstand. Und da finde ich im Netz Ihre Notiz, die mir Mut macht. Ich bewohne ein Reihenmittelhaus und habe rechts und links einen Nachbarn. Die Häuser haben jeweils eine 24cm Trennwand aus Poroton und einen 2-3 cm Zwischenraum. Die Dachziegel gehen über alle Häuser bündig durch. Es gibt also keine Brandschutzwand auf der Dachfläche die herausragt.
Nun wohne ich in Frankfurt/Hessen und da heißt es in der HBO
„(5) 1Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfester, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, mindestens 1,25 m entfernt sein müssen 1. Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über Dach geführt sind, 2. Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.“
Können Sie mir da helfen?
Das wäre sehr schön.
Photovoltaik