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Wer trägt die Kosten einer Fassadendämmung im Mehrfamilienhaus

1. Bei Mehrfamilienhaus ( 3 Familie in einem Haus, 1 Familie pro Stockwerk), wer tragt die Kosten fuer die Fassadendaemmung: nur die 2 Familie/ Stockwerke oder Dachwochnung auch? Die Dachwohnung hat ja keine Fassade...
2. Kann man in erstem Schritt nur die 1. Geschoss daemmen, und den Erdgeschoss nur danach daemmen? Grund dafuer: Nachbar will momentan mit der Daemmung nicht anfangen, will das aber spaeter machen.

Frau L. 09.04.2020

Dämmung

Normalerweise gibt es eine Eigentümerversammlung auf der solche Dinge besprochen werden. Grundsätzlich werden Kosten für die Gebäudedämmung jeder Art (neues Dach/Dämmung Fassade/Dämmung Keller etc) auf alle Eigentümer aufgeteilt. Das kann im Einzelfall aber auch abweichen. Im Wohnungseigentumsgesetz ist vieles festgeschrieben.

21 Hilfreiche Antwort

Die Fassade ist ganz eindeutig Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie das Dach. Das ist gesetzlich so festgelegt. Fragen Sie Ihren Verwalter.
Die Miteigentümer zahlen entsprechend ihrer Miteigentumsanteile. Die Fassade nur zum Teil zu dämmen, ist niemals zu empfehlen!

5 Hilfreiche Antwort

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