Normalerweise gibt es eine Eigentümerversammlung auf der solche Dinge besprochen werden. Grundsätzlich werden Kosten für die Gebäudedämmung jeder Art (neues Dach/Dämmung Fassade/Dämmung Keller etc) auf alle Eigentümer aufgeteilt. Das kann im Einzelfall aber auch abweichen. Im Wohnungseigentumsgesetz ist vieles festgeschrieben.
Hilfreiche Antwort
1. Bei Mehrfamilienhaus ( 3 Familie in einem Haus, 1 Familie pro Stockwerk), wer tragt die Kosten fuer die Fassadendaemmung: nur die 2 Familie/ Stockwerke oder Dachwochnung auch? Die Dachwohnung hat ja keine Fassade...
2. Kann man in erstem Schritt nur die 1. Geschoss daemmen, und den Erdgeschoss nur danach daemmen? Grund dafuer: Nachbar will momentan mit der Daemmung nicht anfangen, will das aber spaeter machen.
Dämmung