Wenn Sie weniger als 10% einspeisen, was bei Ihnen ja der Fall ist, wird die Anlage als reine Privatsache betrachtet, damit gibt es keinen Vorteuer-Abzug, aber auch keine Umsatzsteuerpflicht!
Hilfreiche AntwortFalls ich mich ausschließlich mit dem Solarstrom selbst versorge muss ich trotzdem Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen?
Frau K. bei Reutlingen, 12.04.2020Photovoltaik