Moinsen, Sie verkaufen überschüssigen Strom an den Netzbetreiber. Je nachdem wie Sie die Anlage angemeldet haben, müssen Sie dem Netzbetreiber sogar eine Bruttorechnung erstellen. Da kann Ihnen nur Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt eine Auskunft geben.
Hilfreiche AntwortIch habe ein PV Anlage samt Speicher. Den Reststrom gebe ich an den Energieversorger ab und erhalte dafür eine Gutschrift. Zum Jahresende gebe ich die Einspeisewerte an und erhalte vom Versorger eine Abrechnung. Kann ich nun dem Versorger auch noch Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Herr B. bei Elsfleth, 08.02.2020Photovoltaik