Die EEG Umlagen fällt auf den Eigenverbrauch der neuen Anlagen an. Sie brauchen einen Erzeugungszähler für die neue Anlage und müssen ein Messkonzept wählen mit dem Sie korrekt ermitteln können wie sich der Eigenverbrauch auf beide Anlagen aufteilt. Kann komplex werden, eventuell ist es einfacher die alte Anlage auf Volleinspeisung umzustellen. In der Abschreibungstabelle haben Sie für jede Anlage eine eigene Zeile. In die EÜR kommen die Summen.
Hilfreiche Antwort
EEG-Umlage und EÜR bei zweiter PV-Anlage (mehr als 12 Monate später, kein Erzeugungszähler, gleiches Dach, gleicher privater Unternehmer):
Gilt ja als Neuinstallation. Was gilt, wenn die neue Anlage >10 kWp (z.B. 14 kWp) hat, bzgl. EEG-Umlage (auf kompletten Eigenverbrauch? Oder wie trennen?) und EÜR (wie Herstellungskosten, Restbuchwerte, AfA, ... in ein Formular bringen)? Danke.
Photovoltaik