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Steuern & Abgabe bei Volleinspeisung

Wenn ich eine Photovoltaikanlage installiere und meinen gesamten Strom in das öffentliche Netz einspeise ohne diesen selbst zu verbrauchen, welche Steuern und Abgaben muss ich dann entrichten?

Herr K. bei Reutlingen, 23.04.2020

Photovoltaik

Keine ausser der Einkommensteuer, solange Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Sie fahren aber besser wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung frewillig verzichten. Auf die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber die Umstzsteuer oben drauf, das ist nur ein durchlaufender Posten. Die Umstzsteuer für die Anlagen erstattet Ihnen das Finanzamt dann allerdings.

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Die Erträge müssen als Einnahmen am Jahresende in einer Einnahme/Überschuss - Rechnung erfasst werden. Abzüglich Abschreibung und sonstigen Kosten, wie Zinsen, Beratungshonorare, Netzanschlussgebühren, Zählergebühren ect. ergibt sich dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust, was dann zu einer Steuerlast oder -Erstattung führt!
Sollten Sie aus der PLZ - Region 70 - 73 kommen, können Sie sich, sofern noch nötig, auch gerne ein Angebot mit Wirtschaftlichkeitsberechnung durch uns erstellen lassen. Eine steuerliche Beratung ist darin aber nicht enthalten. Dafür ist ein Steuerberater notwendig!

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