Keine ausser der Einkommensteuer, solange Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Sie fahren aber besser wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung frewillig verzichten. Auf die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber die Umstzsteuer oben drauf, das ist nur ein durchlaufender Posten. Die Umstzsteuer für die Anlagen erstattet Ihnen das Finanzamt dann allerdings.
Hilfreiche AntwortWenn ich eine Photovoltaikanlage installiere und meinen gesamten Strom in das öffentliche Netz einspeise ohne diesen selbst zu verbrauchen, welche Steuern und Abgaben muss ich dann entrichten?
Herr K. bei Reutlingen, 23.04.2020Photovoltaik