Kaminfeger/ Schornsteinfeger hat meines Wissens nach hier die Verantwortung und daher auch die Hoheit (vom Staat zugesprochene Entscheidungsbefugniss. Da ist nichts zu machen.
Hilfreiche Antwort
Wir haben einen quadratischen Schornsteinzug von 12cmx12cm. Hier wollen wir einen Holzvergaserkessel von Windhager anschließen. Die Querschnittsberechnung vom Kaminhersteller sowie von Windhager hat ergeben, daß alle Anforderungen der DIN erfüllt sind. Auch Windhager hat bestätigt, dass an diesem Kamin dieser Holzvergasertyp angeschlossen und betrieben werden darf. Aufgrund der Glanzrußgefahr Lehnt der Bezirksschornsteinfergermeister eine Zustimmung ab. Obwohl andere Schornsteinfegermeister sowie ein Kaminbauer einem Betreiben mit obigem Querschnitt nichts entgegenzusetzen hätten und einem Betreiben zustimmen würden. Gibt es hier so unterschiedliche zulässige Meinungen bei den Schornsteinfegern?
Was ist zulässig?
Holzheizung