Der Kaminfeger hat doch damit Euch den Weg aufgezeigt..warum also die Frage....???
Hilfreiche Antwort
Die Entscheidung des Schornsteinfegers und der Innung:
"Herr ..... bescheinigt ihnen mit einer Abnahme die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlage.
Gegen eine positive Bescheinigung spricht der Querschnitt der Abgasanlage.
Die lichte Weite bzw. der lichte Durchmesser von Schornsteinen für Feuerstätten für feste Brennstoffe sollte mind. 130mm betragen(zur Vermeidung eines Verschlusses bei einem evtl. Rußbrand)
Sie haben die Möglichkeit eine Genehmigung im Einzellfall bei der unteren Baurechtsbehörde zu beantragen ."
Unsere Situation: Unser Kamin (zweizügiger Fertigteilschornstein von der Firma Plewa) hat einen quadratischen Querschnitt von 12x12cm, er ist glasiert und hat eine Kondensatablauf. Wir wollen an den Kamin geblockt eine Ölheizung (vorhanden Niedertemperaturkessel) einen Holzvergaserkessel von Windhager 18KW anschließen.
Die Firma *** hat eine Berechnung durchgeführt, laut EN Norm alle Bedingungen erfüllt. Auch die Firma Windhager hat eine Berechnung durchgeführt, hier sind auch alle Bedingungen laut EN erfüllt.
Jedoch wurde bei beiden Berechnungen eine Warnung aufgeführt: Feuerstätten-Mindestquerschnitt bei Festbrennstoff. Im Abgasweg 1 ist der hydraulische Durchmesser kleiner als 130mm. Nach Empfehlung des ZIV sollte der lichte Durchmesser bei Festbrennstoffen mindestens 130mm betragen.
Der Querschnitt ist jedoch bei einem 12x12cm Querschnitt jedoch größer als bei einem Durchmesser von 13cm. Der Stutzen in Kamin aus Keramik ist bei uns ebenfalls 130mm, dann wird der Zug mit 12x12cm weitergeführt.
Nur deswegen (Rußbrandgefahr! Die Empfehlung stammt doch von 2003, da gab es doch noch keinen guten Holzvergaserkessel) wurde uns die Zustimmung verweigert. Der Holzvergaserkessel ist doch Abgasarm, sehr effizient, und es fällt bei 18 KW dann auch nicht soviel Ruß an, entsprechend auch weniger Asche.
Nun die Ablehnung des Schornsteinfegers. Macht es in unserem Fall Sinn, sich bei der Unteren Aufsichtsbehörde eine Genehmigung im Einzelfall zu beantragen, wie von der Schornsteinfegerinnung vorgeschlagen. Da ich mich hier nicht auskenne, wäre ich hier um Ihren Rat sehr dankbar. Welche Vorgehensweise ist hier Sinnvoll?
Holzheizung Kamin / Ofen