Ein Betrieberwechsel hat keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung. Den Betrieberwechsel müssen Sie zum einen dem EVU mitteilen und zum anderen eine Änderung im Marktstammdatenregister (vormals Bundesnetzagentur) vornehmen.
Hilfreiche AntwortEine PV-Anlage wurde in 2012 in Betrieb genommen und die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung liegt bei rund 19 cent. Wenn sich an der Anlage nichts ändert, sondern nur der Betreiber geändert werden muss, weil der Ehepartner verstorben ist, hat das einen Einfluss auf die garantierte Einspeisevergütung? Kann der Netzbetreiber eine neue Registrierung verlangen?
Frau H. 17.09.2020Photovoltaik