Folgende Frage:
Bekomme ich auch eine Förderung als Bauherr, wenn ich 2 Häuser mit jeweils 5 Wohneinheiten neu baue (mit Erdgasanschluss) ohne vorher nach KFW-Standard zu bauen?
Frau R.
bei Lengerich,
05.12.2016
Energieberater
Guten Tag,
wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist eine Förderung bei gesetzlichem Mindeststandard (einhalten der Energieeinsparungsverordnung)
nicht möglich! Um diese einzuhalten, wird Ihnen eine Erdgas betriebene Heizung aber auch nicht ausreichen!
Einzuhalten ist hier ebenfalls das erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), dies verpflichtet Sie einen gewissen Prozentsatz des Energiebedarfs des Neubau, über regenerative Energien zu decken! (Bei Fragen hierzu, bitte noch einmal melden!)
Sollten Sie über eine KFW Förderung nachdenken, müssen Sie den Antrag hierfür, unbedingt vor der Beauftragung der Handwerker stellen!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kaiser
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Guten Tag,
Eine Förderung über ein Förderprogramm der kfw ist allgemein nur möglich, wenn beim Neubau oder Modernisierung von Wohngebäuden über die "normalen" gesetzlichen Anforderungen hinaus in den Wärmeschutz und Anlageneffizienz investiert werden. Die Förderung soll ja gerade dazu dienen, die hierfür anfallenden Mehrkosten aufzufangen und zusätzliche Anreize zu bieten, sich im Klimaschutz zu engagieren. So gesehen ist in vielen Fällen sogar der Bau von z.B. kfw-Effizienzhäusern vorteilhafter als der Bau von Häusern, die gerade die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllen. Zudem bieten Häuser mit überdurchschnittlichem Wärmeschutz auch deutlich höhere Kostensicherheit hinsichtlich von in Zukunft sehr wahrscheinlich steigenden Energiekosten. Die Förderung muss allgemein vor Aufnahme der Bauarbeiten beantragt und die Zusage abgewartet werden. Erfahrungsgemäß erhält man recht schnell eine Zusage.
Falls gewünscht, kann ich Sie hierzu auch gerne etwas ausführlicher beraten, benötige dazu aber nähere Angaben zum Projekt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit zunächst ausreichend beantworten und höre gerne wieder von Ihnen.
Ich wünsche eine schöne Adventszeit
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Eckstein
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Moin,
eine Förderung der energetischen Neubaumaßnahmen ist nur möglich, wenn die Bedingungen der KfW-Förderbank eingehalten und vor Baubeginn entsprechende Anträge gestellt werden.
Grundsätzlich macht es Sinn zu prüfen, ob die Errichtung als KfW-Effizienzhaus sinnvoll sein kann. Hier sollte dann der Förderbetrag mit den Zusatzaufwand verglichen werden.
- Lars Möller -
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