Bei der Vergütung der alten Anlage würde ich diese Anlage weiter auf Volleinspeisung laufen lassen.
Neue Anlage als Überschusseinspeisung planen, Es wird auch ein Erzeugererzähler benötigt, da Anlage
über 10 kW/p ist, der vorhandene Zähler der alten Anlage kann dabei nicht genutzt werden, da Volleinspeisung.
Es ist eine vorhandene PV-Anlage mit knapp 30 kW als Volleinspeiser aus 2011 (ca 28 Cent Einspeisung) auf einem Wohngebäude Installiert. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms aller Mieter läuft über einen einzelnen Zähler.
Geplant ist eine weitere Anlage mit ca 16-17 kW, falls eine Regelung zum Eigenverbrauch bzgl. Reduzierter EEG-Umlage gesetzlich beschlossen wurde(sog. mieterstrom).
Nun die Frage: macht es Sinn, die 30 kw-Anlage auf Selbstverbrauch bzw. Stromverkauf an die Mieter umzustellen oder ist es dafür zu spät?
Falls die neue Anlage installiert wird, kann diese auch auf Eigenverbrauch umgestellt werden?
Technisch sehr aufwendig?
Beide Anlagen über einen Zähler macht meines Erachtens keinen Sinn, da die bestehende 30kw Anlage und die geplante mit 17 kW unterschiedliche Ausrichtungen hätten und für mich eine ungünstige prozentuale Aufteilung der kWh durch den VNB ergäbe.
Würde dann jede Anlage einen neuen digitalen Zähler (zweirichtung) bekommen? Und wie läuft die Abrechnung wegen EEG-Umlage und Einspeisevergütung?
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