Es ist eine Erweiterung, da hat das EEG 2021 nichts dran geändert.
Die Anlage muß genau wie eine neue beantragt und gemeldet werden.
Einen neuen Zähler brauchen Sie nicht, die Einspeisevergütung wird gewichtet gemittelt.
Ich habe seit 05/2020 eine PV Anlage mit 5,4 kW. Ich möchte diese um weitere 1,2 kW erweitern. Technisch wäre das problemlos möglich. Muss das innerhalb von 12 Monaten nach Erstinbriebnahme gemacht werden oder gilt diese Regelung mit dem EEG 2021 nicht mehr? In welchem Gesetz kann man das genau nachlesen? Muss ich mir das vorab vom Netzbetreiber / Rheinenergie bzw. Westnetz genehmigen lassen? Muss ich das vorab beim Netzbetreiber beantragen? Ist die Installation eines weiteren Zählers erfoderlich? Wie wird die Einspeisevergütung dann errechnet? Gilt das als Neuanlage? Muss ich das im Marktstammdatenregister als Neuanlage oder erweiterung anmelden? Danke vorab
Herr R. bei Düsseldorf, 18.02.2021Photovoltaik