Guten Tag,
da liegen Sie leider völlig falsch. Der installierte Heizkörper gehört in die Masse der Eigentümer und hatte ein geeignetes Messgerät zur Erfassung des Verbrauchs. Sie hätten sich vorher informieren müssen und ihr Vorhaben absprechen müssen. Warum sprechen Sie nicht vorher mit ihrem Verwalter!!
Ich habe in meiner ETW im Rahmen der Badsanierung einen alten Heizkörper der unter der Badewanne installiert war entfernen lassen und heize seitdem das Bad nach Bedarf über den elektrischen Handtuchtrockner. Zudem habe ich die Badewanne gegen eine Dusche umbauen lassen. Der alte "Unterbauheizkörper" ohne Ableseeinrichtung mußte also raus. Mir wird nun vom Verwalter ein Verstoß vorgeworfen, weil ich diesen Tausch der Heizung ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft beauftragt hatte. Ich sehe im Tausch dieses einzelnen Heizkörpers, der zudem technisch vollkommen veraltet war, keinen Eingriff in die Heizungsanlage als vorliegend an. Ich sehe darin keinen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum als vorliegend an.
Herr R. 19.02.2021Heizkörper