Moin, Moin, zu Ihren Fragen:
1. völlig richtig, bis 10 kWp die volle Vergütung, Anteil darüber zum verringerten Satz. zu 2: Meines Erachtens zählt immer die Nennleistung der Module und nicht der Wechselrichterleistung. Zu 3: Ihre Annahme ist richtig, habe das 2011 geltende EEG nicht mehr ganz im Kopf. Wenn Sie nach dem damals gültigen auch eine Vergütung für den Eigenverbrauch bekommen, wirds problematischer. Aber ich glaube dies war erst ab 2012, bin aber eben nicht ganz sicher. Mit sonnigen Grüßen, Andreas Bäder
Ich überlege, zusätzlich zur Süddachanlage von 2011 noch das Westdach mit PV zu belegen.
Dazu habe ich 3 Fragen:
1. Mal angenommen, die Anlage hätte eine Leistung von 11 kWp. Wie berechnet sich die Vergütung? Fällt der Teil bis 10 kWp in die höchste Vergütungsstufe und nur der Rest in die nächste oder gleich die gesamte Anlage?
2. Da es ein reines Westdach ist, könnte ich bei einer 50 kWp-Anlage (auf Modulseite) auch einen deutlich kleineren Wechselrichter nehmen, z.B. 30 kWp. Ist dies dann eine 50 oder 30 kWp-Anlage?
3. Wie wird diese neue Anlage verrechnet mit der alten Anlage mit den attraktiven 2011er Vergütungen? Wenn die neue Anlage z.B. doppelt so groß ist wie die alte, wird dann die Vergütung in einem gewichteten Durchschnitt berechnet? Also gesamten Ertrag zu 2/3 mit der 2021er Vergütung und 1/3 der 2011er Vergütung?
Photovoltaik