Technisch bekommt der Mieter einen Zähler. Steuerlich berät der Steuerberater. Dürfen wir nicht. Sie müssen dem Mieter bei Verkauf die volle EEG Umlage berechnen. Dafür bekommen Sie etwas mehr Einspeisevergütung.
Hilfreiche AntwortIch plane die Installation einer Solaranlage (9,7 kWp) mit Speicher auf einem Zweifamilienhaus mit Flachdach. (PLZ 28857). Ich bin Eigentümer und möchte den erzeugten Solarstrom selbst nutzen (ca.3200 kWh/J) und an meinen Mieter (ca. 4500 kWh/J) weiter verkaufen. Wie mache ich das korrekt - technisch und buchhalterisch -, welche Steuern sind zu entrichten.
Herr H. bei Syke, 10.05.2021Photovoltaik