Lieber Fragesteller,
da es sich beim Erbschaftsrecht um eine sehr differenzierte Rechtslage handelt, sollten Sie sich dringend mit einem Notar bereden der Ihnen hier eine rechtliche Beurteilung abgeben kann.
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Fingerle
Mein Vater hat auf einem ungeteilten Grundstück mit mehreren Bruchteileigentümern (ideelles Bruchteilseigentum- er hat selbst einige Anteile) mit bestehendem Pachtvertrag (später nicht mehr bezahlt) eine offene Lagerhalle errichtet, ohne Zustimmung einiger Bruchteileigentümer aber mit Baugenehmigung.
Später wurde auf dem Dach eine Aufdach PV-Anlage erbaut, nun ist mein Vater verstorben. Ich habe seinen Palettenhandel (betrieben in der offenen Lagerhalle), sowie die PV-Anlage als Vermächtnis erhalten.
Wie ist die sachrechtliche Beurteilung der Situation?
Ging das Eigentum der Lagerhalle an alle Bruchteilseigentümer über und wem steht die PV-Vergütung zu? Was wäre bei einer Teilungsversteigerung?
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