Ich habe ein Problem mit meinem Energieversorger. Ich betreibe eine Photovoltaik Anlage und bekomme seit Juli 2018 kein Geld mehr. Der Energieversorger hat erst behauptet ich habe etwas an der Anlage verändert und würde zu viel Strom einspeisen. Nach langem hin und her haben wir den Punkt geklärt und Anfang Februar kam ein Schreiben mit dem offenen Betrag für 2018.
Bisher ist das Geld bei mir nicht eingegangen. Mehrfach mit der Hotline telefoniert und Tickets eröffnet. Es meldet sich keiner, weder per Telefon noch per Post.
Ich habe mich schriftlich gemeldet, auch das ohne irgendeine Reaktion.
Auf welche Gesetze kann ich mich beziehen? Wäre ein Anwalt in der Sache zu empfehlen?
Herr K.
25.03.2019
Photovoltaik
Bitte hier das EEG 2017 lesen.
§17: Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf Einspeisevergütung.
§71: da stehen die Fristen drin
§83: Anlagenbetrebier haben ein Recht auf angemessene Abschlagszahlung
Sie haben auch dass Recht, denen übef die eingespeisten kWh eine Rechnung zu stellen. Diese können Sie dann über eine Mahnung Coburg) einklagen.
Ich würde Ihnen raten, zuerst selbst ein Einschreiben zu erstellen, das der Netzbetreiber die eingespeisten kWh nach EEG zu erstatten hat. Fristen setzen. Das ist wichtig. Das würde ich zweimal machen. Dann den Fall erst einem Anwalt übergeben.
Warum so: Wenn der Anwalt ein Schreiben aufsetzt und dieses Schreiben dem Netzbetreiber schickt und dann anschliessend der Netzbetreiber zahlt bleiben Sie auf den Rechtsanwaltskosten für das Schreiben sitzen. Bei Fragen können sie mich unter 0175 164 1496 kontaktieren.
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