Zur Ihrer Frage gibt es mehr wie eine Antwort und auch mehr wie eine Frage. Z.B.: Zum einen wäre zu klären ob Ihr Haus unter Denkmalschutz oder ggf. Fassadenschutz aufgrund des Alters steht? Wenn ja gibt Ihnen hier die Behörde ggf. die Vorgabe für die Fensterkonstruktion. Wenn es keine behördliche Vorgabe gibt, ist hier zu klären, wie das von Ihrem Fachunternehmer vorgeschlagene Lüftungskonzept aussieht? Gibt es überhaupt eins?
Als Fachunternehmer hätte er Sie auf die neue Situation in Ihrem Haus hinweisen müssen. Denn aufgrund der (hoffentlich) luftdicht eingebauten Fenster lt. EnEV ergibt sich in Ihrem Haus eine neue Klimasituation. D.h. unter anderem , dass Sie jetzt Ihr Nutzerverhalten in Bezug auf die Lüftung und Feuchteabfuhr in Ihrem Haus neu regeln müssen. Denn wenn die alten, i.d.R. undichten Fenster jetzt gegen neue, dichte Fenster ausgetauscht wurden, wird sich die vorhandenen Feuchtigkeit der Raumluft jetzt nicht mehr den Fenstern als kältesten Punkt in Ihrem Haus widmen, sondern ggf. dem Mauerwerk, den Wärmebrücken, usw.. Dies kann bei gleichem Nutzerverhalten ggf. zu Schimmelpizschäden in Ihrem Haus führen, wo sie vorher nicht waren.
Daher als Rat, kontrollieren Sie in der nächsten Zeit Ihr Lüftungsverhalten um ggf. Schäden und Beeinträchtigungen vorzubeugen. Holen Sie sich ggf. Hilfe in Form von Hygrometern und Thermometern.
Mfg Ihr Sachverständiger BIC-Herrmann
Mein Bruder hat in unserem Elternhaus, ein 250 Jahre altes Fachwerkhaus, Kunststofffenster eingesetzt. Ist das erlaubt? Hätte man zuvor auf bauliche Besonderheiten eines so alten Hauses achten müssen?
Frau W. bei Köln, 21.02.2017Fenster Massivhaus