Wir haben 12/2016 eine 9,36kW Photovoltaikanlage einbauen lassen. Im Haus wohnen mein Mann und ich in einer Wohnung, meine Eltern in einer 2. Wohnung, meine Tochter in der 3. Wohnung.
Es war vorgesehen, dass das komplette Haus, d. h. alle 3 Haushalte, mit eigenem Strom versorgt werden. Netze-BW sagt jetzt, dass es sich bei dieser Konstellation nicht um Eigenverbrauch sondern um Verkauf an Dritte handelt, sodass der gesamte Strom, der im Haus verbraucht wird, EEG-Umlage-pflichtig ist. Der Anlagenbauer aber sagt, dass es sich um Eigenverbrauch handelt, auch wenn Teil des Stromes an Eltern und Kinder geht. Im Moment ist ein Stromzaehler eingebaut, der nur den Strom misst, der ins Netz eingespeist wird. Netze-BW aber moechte einen Zaehler einbauen, der auch den "Eigenverbrauch" - Strom misst, um die EEG Umlage berechnen zu können.
Handelt es sich um Eigenverbrauch oder um Verkauf an Dritte?
Frau D.
21.02.2017
Photovoltaik
Energieberater
Ich vermute, dass das Erneuerbare WärmeGesetz berücksichtigt wurde.
In dem Haus, in dem ich wohne, sind 6 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von ca. 453 qm, deshalb bräuchten wir eine PV-Anlage mit 9,1 kWp um den 15% EE-Anteil bei neuer Gasheizung zu erfüllen, (erst bei Gasheizungstausch). Weil verschieden Parteien darin wohnen (Eigentümer u. Mieter) muß die Teilungserklärung für das Dach ergänzt werden. Darin wird das Dach so parzelliert und ins Grundbuch eingetragen, sodass es keine Diskussion gibt, wem welche PV-Anlage gehört, dies liest man bei Anwälten, (Internet).
Es sind 4 Dachgauben auf dem Dach, die eine durchgehende PV-Belegung behindern. Aus diesem Grund sind es ohnehin optisch unabhängige Bereiche, die jeweiligen PV-Anlagen lassen einen 100%-Eigenverbrauch zu.
Ab 01/2017 gibt es eine höhere Einspeisevergütung als 2016.
Ein kleiner Batteriespeicher sorgt jetzt schon für 100% Eigenverbrauch von meiner parallel verschalteten PV-Anlage. Brauche kein Wechselrichter, habe ein Solarregler, der direkt auf die Batterie geht, erst bei Stromentnahme wird mit Spannungswandler in AC-Strom 230 V umgewandelt. Der Strom über ein Internetanbieter kostet ca. 30 Ct/kWh, da interessiert mich keine Einspeisevergütung mehr.
In Ihrem Fall würde ich die Anlage in ca. 3 gleiche Teile verschalten lassen, sofern jemals eine Wohnung vermietet werden sollte, wird dies sonst zum Mieterstrom (Thema Mieterstrom wird von Bundesregierung vor Bundestagswahl noch geregelt). Ca. 3 kWp sollte pro Wohnung realisierbar sein mit Jahresstromverbrauch. Sofern man einen E-Roller mit herausnehmbare Akkus hat, ist es dem E-Roller egal, von welcher PV-Anlage er sein Strom bekommt.
MfG Adalbert Sauter
Energieberater & Solarteur
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