Stimmt nicht, das Einblasen geht allerdings ohne Förderung, der Gesetzgeber hat eine Zumutbarkeitsklausel die in Ihren Fall greift und genau das besagt, nämlich das man nicht gezwungen werden kann mehr als die Sparrenhöhe zu dämmen, bei Ihnen passt dann ja die Dachlattenhöhe auch noch.
mfg BogieBau aus dem Schwalm Eder Kreis
Ich erwäge den Kauf eines Einfamilienhauses mit Satteldach und Kunstschiefereindeckung aus den 1950er Jahren. Die Räume im 1.OG liegen ab etwa halber Höhe schon im Dachbereich. Ausgebauter Speicher dann komplett im Dach. Innen sind wie damals oft anzutreffen Heraklithplatten montiert, die verputzt oder mit Holzpanele verkleidet sind. Zwischen den ca. 12cm starken Sparren ist keine Isolierung vorhanden. Frage ist nun ob durch eine Einblasdämmung den Vorschriften genüge getan ist oder ob wenn in einigen Jahren eine neue Eindeckung notwendig wird eine weitere Dämmung z.B. Aufdachdämmung gemacht werden muss?
Herr W. bei Siegen, 27.02.2017Dach Dämmung