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Einfamilienhaus aus 1950er Jahre: Einblasdämmung ausreichend?

Ich erwäge den Kauf eines Einfamilienhauses mit Satteldach und Kunstschiefereindeckung aus den 1950er Jahren. Die Räume im 1.OG liegen ab etwa halber Höhe schon im Dachbereich. Ausgebauter Speicher dann komplett im Dach. Innen sind wie damals oft anzutreffen Heraklithplatten montiert, die verputzt oder mit Holzpanele verkleidet sind. Zwischen den ca. 12cm starken Sparren ist keine Isolierung vorhanden. Frage ist nun ob durch eine Einblasdämmung den Vorschriften genüge getan ist oder ob wenn in einigen Jahren eine neue Eindeckung notwendig wird eine weitere Dämmung z.B. Aufdachdämmung gemacht werden muss?

Herr W. bei Siegen, 27.02.2017

Dach Dämmung

Stimmt nicht, das Einblasen geht allerdings ohne Förderung, der Gesetzgeber hat eine Zumutbarkeitsklausel die in Ihren Fall greift und genau das besagt, nämlich das man nicht gezwungen werden kann mehr als die Sparrenhöhe zu dämmen, bei Ihnen passt dann ja die Dachlattenhöhe auch noch.

mfg BogieBau aus dem Schwalm Eder Kreis

4 Hilfreiche Antwort

Sie schreiben, dass Sie mit einer Einblasdämmung arbeiten möchte und die vorhandenen 12 cm dämmen möchten.

Hierbei muss jedoch auch von außen auf den Sparren eine Plattendeckung (Holzfaserplatte, OSB, Ausdachdämmung etc.) vorhanden sein, da das sonst mit einer Einblasdämmung nicht zu machen ist. Hier reicht es nicht aus, das lediglich von Innen Holzverkleidungen oder Heraklith vorhanden ist.

Falls dies bei Ihnen machbar sein sollte, müssen Sie bei einer späteren Dachsanierung jedoch nach der dann gültigen ENEV nachdämmen. Dies wäre dann mit einer Aufdachdämmung machbar, diese sollte jedoch dann zwei cm dicker sein als die bereits vorhandene Wärmedämmung ( dies ist eine allgemeine Faustformel), damit Sie sich den Taupunkt nicht auf die falsche Seite ziehen und somit Schäden auftreten könnten.
Oder Sie müssten Sich Ihren Dachaufbau genau berechnen lassen.

1 Hilfreiche Antwort

Nein, eine Einblasdämmung hat einen Wärmeleitwert von bestenfalls WLG 032. Damit wird eine Dämmstärke der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparverordnung EnEV 2014:2016 von ca. 20 bis 24 cm erforderlich.

Sie können auch Förderung Zuschuss oder Kredit über die KfW von 10 - 30% Zuschuss beantragen, auch unsere Kosten sind dabei mit 50% förderfähig! Wir empfehlen sofort die Aufdachdämmung auszuführen mit ca. 16cm-18cm Dämmstärke bei Verwendung von PUR.

Ingenieurgesellschaft
Karcher & Partner mbB
Beratende Ingenieure IngKH
www.ikp-bauberatung.de

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