Sie sind zu keinen Maßnahmen verpflichtet, wenn sie bereits länger als 2002 in ihrem Haus wohnen.
Hilfreiche Antwort
Habe ein Einfamilienhaus welches ich selbst bewohne (Baujahr 1980) mit ca,150 qm Wohnfläche. Beheizt wird das Haus mit einer ebenso alten Ölheizung, für das warme Wasser ist eine Luft-Wärmepumpe da.
Zu welchen Maßnahmen bin ich nun verpflichtet ?
Ich selbst bin 75 Jahre alt und Rentner. Freue mich über hilfreiche Tipps!
Wärmepumpe Ölheizung Fördermittelberatung