Um die Frage seriös zu beantworten, fehlen weitere Angaben. Die EnEV verlangt einen U-WQert von 0,24 W/m2K für Wohngebäude und 0,35 W/m2K für beheizte Nichtwohngebäude.
Sollen KfW-Mittel in Anspruch genommen werden sind 0,20 W/m2K gefordert.
Im übrigen ist es ein Fehler, nur die Dämmung der AW zu betrachten. Es sollte immer das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet werden. U. U. sind einzelne Vorgaben nicht (wirtschaftlich vertretbar) einzuhalten: eine sinnvolle Lösung gibt es immer.
Wie ist es möglich im Blockhausbau mit einer einschaligen Wand von 200 mm ohne Dämmung die EnEV 2016 einzuhalten?
Ich halte doch niemals den Mindestwert ein bei der Außenwand. Wo und wie wird denn dort getrickst?
Dämmung Energieberater Fördermittelberatung Massivhaus