Die Einspeisemenge ist nicht festgeschrieben, da Sie vor dem 01.08.2014 die Anlage in Betrieb genommen haben.
Hilfreiche AntwortWir betreiben eine 34kWp Anlage und ich habe da eine Verständnisfrage zur Mengenermittlung. Wir erzeugten 27255 kWh und haben davon einen Selbstverbrauch von 21698 kWh. Die restlichen 5557 kWh werden eingespeist. Nun frage ich mich, ob die Einspeisemenge (prozentual) gesetzlich festgeschrieben ist. Hintergrund: Wir möchten die 5557 kWh lieber für den Selbstverbrauch nutzen. Die Anlage wurde vor dem 1.8.14 in Betrieb genommen. Leider habe ich nichts "verständliches" zu dem Thema gefunden, deswegen würde ich mich hier über eine Hilfe freuen. Besten Dank!
Herr R. bei Hannover, 11.05.2016Photovoltaik