Das Prozedere ist bei allen Wärmeernzeugern identisch. Es ist zunächst eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (ausführliches Verfahren)erforderlich. Falls eine KWL m/o WRG vorgesehen, ist diese entsprechend Luftmengenplan dabei zu berücksichtigen. Daneben ist der Leistungsbedarf für die WW-Bereitung zu ermitteln. Meist ist dieser mit der Heizlast abgedeckt.
Für die Quellenauslegung ist die tatsächliche Entzugsenergie für Hzg u. WW zu ermitteln. Danach werden dann die Bohrungen bzw. Horizontalkollektoren dimensioniert.
Vorher die Untere Wasserbehörde kontaktieren, denn zunehmend existieren hier Einschränkungen. Auch wird meist eine Betriebserlaubnis nur noch befristet erteilt, was für den Bauherren dann ein Planungsunsicherheit darstellt.
Insgesamt auf sorgfältige Anlagendimensionierung nach dem Qualitätskriterium VDI 4645 achten. Gute Planer geben eine Garantie für die Energieeffizienz.
Ich interessiere mich für eine Erdwärmekollektoranlage mit Brauchwasser - mit welcheM KW- Bedarf muss ich bei 160 m² Wohnfläche rechnen?
Es geht hierbei um einen Neubau. Was sollte bei Bauantrag, Verlegung und Abstand bei der Kollektorfläche im Sandboden hinsichtlich Kollektoranzahl und Betriebsstunedenzahl beachtet werden?
Wärmepumpe Energieberater Massivhaus