Fragen Sie hierzu einen verkaufsunabhängigen Fachexperten, da es hierfür pauschal keine belastbaren Antworten geben kann.
Um wirtschaftlich und CO2-arm zu sein, müssen Anlagen für Heizung und WW-Bereitung fachgerecht dimensioniert werden!
Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung sind Energieausweise nicht rechtskonform.
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In einem modernen Wohnmobil bzw. Wohnwagen sind solche Fragen gelöst!
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Wesentlich zukunftsorientierter sind WP unterschiedlichster Quellen. Allerdings sind in Bestandsgebäuden wärmepumpenfreundliche Randbedingen/ Notwendigkeiten meist nicht vorhanden und müssten erst realisiert werden. Das erfordert entsprechenden Zusatzaufwand. Empfehlenswert hierzu einen verkaufsunabhängigen Fachexperten zu konsultieren.
Um wirtschaftlich und CO2-arm zu sein, müssen Anlagen für Heizung und WW-Bereitung fachgerecht dimensioniert werden!
Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung sind Energieausweise nicht rechtskonform.
http://www.gesbb-energieberatung.de/
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Wenn wärmepumpenfreundliche Randbedingungen realisiert werden können, dann WP. Aus einer kWH Strom werden 3..5 kWh thermisch nutzbare Energie.
Bei Strom ist das Verhältnis lediglich 1:1!
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Um wirtschaftlich und CO2-arm zu sein, müssen Anlagen für Heizung und WW-Bereitung fachgerecht dimensioniert werden!
Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung sind Energieausweise nicht rechtskonform.
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In einem EFH meist unwirtschaftlich.
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Wenden Sie sich diesbezüglich an einen/ ihren verkaufsunabhängigen Fachexperten!
Die Nachfrage ist eigentlich sinnfrei, da der Anlagendimensionierer die gesamtwirtschaftliche Haftung für sein Konzept übernehmen sollte/muß.
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Welche Schadstoffe? Wenn das Brunnenwasser nicht zugleich auch qualitätsmäßig als Trinkwasser dienen muß?
Als reines Heizwasser(Energieversorgung) ist es vermutlich noch geeignet - oder nicht?
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Was sind Solar Dachschindel?
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Mit einer Heizlastberechnung nach DIN 12831.
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Eine Solaranlage allein wird sicherlich nicht geeignet sein.
Hier wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine GBW Therme sinnvoll werden. Die Kombination mit Solarthermie ist in EFH selten wirtschaftlich.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planer / freier Gutachter
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Falsch dimensionierte STA können in Stagnation geraten, weil die angelieferte Energie (Leistung) aus unterschiedlichsten Gründen nicht abgenommen werden konnte. Eine korrekte Funktion ist dann nicht möglich.
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Gasversorger rechnen nach Brennwert ab. Also sollte man diesen auch ausnutzen.
Mit Gas lassen sich niedrigere Anlagenaufwandszahlen erreichen => geringere Verbrauchskosten.
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Öl ist, auch aus anderen Gründen, keine zukunftsfähige Lösung.
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Die kann man sehr genau berechnen. Sofern zuvor eine Grundlagenermittlung durchgeführt wurde.
Dabei werden der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und WW-Bereitung ermittelt (u.a. Heizlast nach DIN 12831), was insgesamt wenig kostet. Gleichzeitig wird das spezifische Nutzerverhalten berücksichtigt.
Luft-Luft Heizungen m WRG sind bestenfalls für echte Passiv-Häuser geeignet. Bei einem KfW55 würde ich diese nicht verwenden, zumal ja auch noch WW bereitet werden muß.
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Förderungen sind stets an Bedingungen gebunden. Die Weishaupt LS 8 B gehört zwar zu den förderfähigen Geräten, jedoch muß auch eine JAZ >,= 3,5 erreicht werden.
Das gelingt nur mittels fachgerechter Anlagendimensionierung nebst Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung der VDI 4650.
Dabei werden der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und WW-Bereitung ermittelt (u.a. Heizlast nach DIN 12831), was insgesamt wenig kostet. Evtl. unter Berücksichtigung einer KWL m WRG.
LWP haben, anders als andere Wärmeerzeuger, keine „feste“ Heizleistung!
Der Planer wählt das wirtschaftlich sinnvolle Gerät/Hersteller nach den Heizleistungs- u. COP Kennlinien f(AT,VLT) aus.
Ggf. gibt es hier eine preislich günstigere Lösung.
Empfehlenswert bei Neubau ist Innovationsförderung + Lastmanagementbonus.
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Hier muß zunächst eine fachgerechte Grundlagenermittlung durchgeführt werden. Dabei werden der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und WW-Bereitung ermittelt (u.a. Heizlast nach DIN 12831), was insgesamt wenig kostet. Evtl. unter Berücksichtigung einer KWL m WRG.
LWP haben, anders als andere Wärmeerzeuger, keine „feste“ Heizleistung!
Der Planer wählt das wirtschaftlich sinnvolle Gerät/Hersteller nach den Heizleistungs- u. COP Kennlinien f(AT,VLT) aus.
Besonders sinnvoll sind vollmodulierende Splitgeräte.
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Das wird wohl kein Bauträger sein, sondern eher ein GU/GÜ ;-)
Das Angebot ist insgesamt ein Witz! Bei GBW ist gemäß EnEV, EEWG zusätzlich eine in EFH meist unwirtschaftliche STA erforderlich.
Die Mehrkosten für eine LWP sind völlig überzogen. Die hier mögliche Förderung vermutlich unterschlagen.
Wachsam sollte man sein, wenn ein GU/GÜ konkrete Hersteller oder gar Geräte vorschlägt, ohne das der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung u. WW-Bereitung zuvor bekannt ist.
Das zeugt deutlich von fachlicher Inkompetenz bezüglich der Anlagentechnik.
Gut und fachgerecht dimensionierte LWP Anlagen erreichen Anlagenaufwandszahlen <,= 0,29.
Ebenso dimensionierte GBW Anlagen bestenfalls ~ 1,10..1,15.
Energieverbrauch = Anlagenaufwandszahl x tatsächlicher Energiebedarf!
Jetzt mal die Verbrauchskosten mit dem spezifischen Preis des Energieträgers/kWh ausrechnen. Da relativiert sich der „günstige“ Gaspreis recht schnell.
Das Bauen mit GU/GÜ birgt oft erhebliche Risiken, die Laien absolut nicht beurteilen können.
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Ich empfehle BAFA Basisförderung + Lastmanagementbonus.
JAZ >,= 3,5 sind allerdings nur mit fachgerechter Anlagendimensionierung erreichbar.
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Mit hoher Wahrscheinlichkeit primär ein hydraulisches Problem.
Ob die Leistung der Heizkörper zu den Raumheizlasten passen, ist unbekannt.
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Eine gesetzliche Plicht für den HA besteht nicht. Sinnvoll ist dieser jedoch in jedem Fall.
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Das lässt sich belastbar aus Ferne nicht beurteilen. Hierzu ist zunächst eine Grundlagenermittlung durchzuführen.
Dabei wird u.a. der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Hzg u. WW abgeklärt.
Erst danach lassen sich Fragen zur sinnvollen Anlagen sicher beantworten.
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Ohne TGA Planer geht da überhaupt Nichts.
Fachgerecht dimensionierte GBW-Anlagen erreichen Anlagenaufwandszahlen ~ 1,1…1,2. Andernfalls mitunter deutlich überhöhte Verbrauchskosten und CO2 Emissionen.
Es ist deutlich zwischen Wärmebedarf und Verbrauch zu differenzieren!!!
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Sie haben vier WMZ, vovon drei den jeweiligen, tatsächlichen Energiebedarf je nach Nutzungseinheit dokumentieren.
Einer davon dokumentiert die tatsächliche Energieernte durch die STA, welche sicherlich bescheiden bzw. marginal ausfallen dürfte.
Warum wollen Sie hier, die hier sicherlich bescheidene Wirkung der STA herausrechnen?
Der Verbrauch der Pelletsheizung insgesamt ist doch bekannt.
"Ich möchte eine Abrechnung nach den Grundsätzen der Wahrheit und Klarheit erstellen."
Das sollte man auch!
Ihre Formel ist leider wenig nützlich/hilfreich/belastbar.
Was ist das für ein Puffer? Ein Kombipuffer für Hzg + WW? Arbeitet die STA für WW + Heizung (HU)?
Ich vermute hier einige Fehler.
Nehmen Sie doch mal direkten Kontakt mit mir auf, da anscheinend einige Ungereimtheiten existieren.
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Absolut keine Ahnung, sofern nicht der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Hzg u. WW bekannt ist (Grundlagenermittlung).
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Bevor man Wärmeerzeuger ersetzt, sollte man die tatsächlich benötigte Leistung und Energie für Heizung u. WW kennen.
Sinnfreie Überdimensionierung des WE führt zu überhöhten Verbrauchskosten, Investitionen nebst weiteren Problemen.
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Hierzu wird zunächst der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung u. WW festgestellt das sind keine EnEV-Werte! (Grundlagenermittlung).
Erst danach werden Art der Heizung, Hersteller u. Gerät ausgewählt.
Das Bauen mit GU/GÜ birgt viele Risiken. Hier will man scheinbar eine Gasheizung verkaufen;-)
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Woher stammt der Energiebedarf von ~ 7.500 kWh/a? Hoffentlich nicht aus einem EnEV Nachweis.
Der tatsächliche Energieverbrauch ist bei Verbrennungswärmeerzeugern stets höher als der Bedarf! Insofern stimmt die Rechnung nicht.
Dennoch: STA sind in EFH meist unwirtschaftlich.
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10 kW ist für ein normales EFH schon recht heftig.
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Hallo,
das ist zu umfangreich, um hier eine belastbare Antwort zu geben.
=> Kontakt
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Hallo,
Hier könnten zwei Ursachen verantwortlich sein.
1. Kondenswasser => luftdicht Dämmen
2. Undichte Dachdurchdringung => von Außen abdichten
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
http://www.gesbb-energieberatung.de/
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Solarthermische Anlagen sind in EFH meist problematisch und häufig unwirtschaftlich.
Einzelheiten:
http://www.gesbb-energieberatung.de/anlagentechnik/solar.html
Ein jüngster Bericht der Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin (Praxis-Check).
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Die Frage lässt sich nicht einfach beantworten und hängt insbesondere von den spezifischen Randbedingungen des speziellen Bauvorhabens ab.
Bei Neubauten kommt man bei einer Gastherme im EnEV Nachweisverfahren ohne zusätzliche solarthermische Anlage nicht aus. Wobei diese in EFH leider meist unwirtschaftlich ist.
Bei einem Kostenvergleich ist diese sowie die Gasanschlußkosten zu berücksichtigen.
Vollmodulierende Luftwärmepumpen gewinnen bei Neubauten zunehmend an Bedeutung.
Allerdings muß besonders dabei eine fachgerechte Anlagendimensionierung durchgeführt werden, da andernfalls für den Anlagenbetreiber zu hohe Verbrauchskosten entstehen.
Objektive und verkaufsunabhängige Hersteller- und Geräteauswahl besitzt zudem besondere Bedeutung.
Hinweis:
Nicht der COP nach Herstellerdatenblättern ist ausschlaggebend, sondern die tatsächlich erreichbare JAZ.
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Ohne Kenntnis der spezifischen Einzelheiten/ -details, Besonderheiten, dürfte jede Antwort hier aus wirtschaftlicher Sicht des Fragestellers wohl wenig belastbar sein ;-)
WP in Kombination mit PVA sind für Neubauten sicherlich deutlich sinnvoll.
Im Bestand sind vorhandene Heizflächen und Rohrhydraulik meist jedoch wenig "wärmepumpenfreundlich"!
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Insbesondere ist bei Verbrennungswämeerzeugern auf die Reinigung der sekundären WT besonderer Wert zu legen!
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Hallo,
ob GBW + STA tatsächlich für Sie tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist, bezweifle ich.
Im EnEV Nachweisverfahren wird das Ihnen vermutlich reichen, bei den tatsächlichen Verbrauchskosten mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch nicht ;-)
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Gern bin ich behilflich.
Hierzu bitte das Kontaktformular meiner Webseite benutzen.
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Effizient und wirtschaftlich Heizen kann man nur, wenn die Anlage fachgerecht dimensioniert wurde.
Hierzu gehört u.a., dass zunächst der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und WW-Bereitung im Rahmen einer Grundlagenermittlung festgestellt wird.
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Erdwärmequellen für SWP, wie Tiefenbohrungen, Graben- oder Flächenkollektoren lohnen aus wirtschaftlicher Sicht nur bei hohen, tatsächlichen Leistungs- und Energiebedarfen für Heizung und WW.
Wie hoch sind diese hier?
Für Erdarbeiten sind i.d.R. Tiefbauunternehmen zuständig. Ob diese aber eine wirtschaftliche Haftung, rechtlich verwertbar für die dauerhafte Belastbarkeit einer Solequelle übernehmen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
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Ob die Raumheizlasten und die Hydraulik korrekt berechnet und danach entsprechend installiert wurde, lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Die Volumenströme erscheinen mir jedoch deutlich zu niedrig.
Ebenso ist unbekannt, ob die Restförderhöhe der integrierten Heizkreispumpe ausreichend ist.
Ein „automatischer hydraulischer Abgleich“ ist eine rein plakative Werbung der jeweiligen Anbieter, da es diesen normalerweise nicht geben kann.
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Mischsysteme hinsichtlich der Heizflächen sind häufig wenig energieeffizient.
Die Anzahl der notwendigen Heizkreise können Sie den Unterlagen der optimierten Heizflächendimensionierung entnehmen.
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Scheitholzverbrennung ist meist wenig energieeffizient. Kommt noch ein weiterer Wärmeerzeuger hinzu, wird es meist besonders unwirtschaftlich.
Wandheizflächen sind durchaus eine Alternative zu FB Heizflächen. Allerdings muss hinter der Heizebene an Außenwänden entsprechend hochwertige Dämmung vorhanden sein, andernfalls wird die Umwelt beheizt.
Zunächst müssten Normheizlast und Raumheizlasten ermittelt werden.
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STA Anlagen sind in EFH meist deutlich unwirtschaftlich, obwohl sie in D massenhaft an ahnungslose Bauherren verkauft werden ;-)
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Wp arbeiten sinnvoll niedertemperaturig, wassergeführte Verbrennungswärmeerzeuger wie Öfen jedweder Art dagegen hochtemperaturig. Daher passen beide, unterschiedliche Wärmeerzeuger hydraulisch in einem System verbunden sicherlich nicht besoders gut zueinander!
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Hierzu müsste man zuvor den tatsächlichen Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung ermitteln!
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Ob hier eine 10 kW SWP notwendig ist, erklärt sich aus der berechneten Heizlast nach DIN 12831.
Nur eine m² Angabe der Absorberfläche ist völlig unzureichend und zeugt von wenig Fachkompetenz.
Um die Quelle einer SWP auszulegen, wird die real benötige Entzugsleistung und Entzugsenergie benötigt.
Diese ist abhängig vom tatsächlichen Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung.
Fachgerecht korrekt dimensionierte SWP Anlagen erreichen Anlagenaufwandszahlen < 0,22.
Diese sollte man sich vom Anbieter vertraglich garantieren lassen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Quellendimensionierung entsprechend den jeweiligen Notwendigkeiten.
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Aus der Ferne schwer zu beurteilen.
Allerdings deutet die für FB Heizflächen ungewöhnlich hohe Spreizung auf ein Hydraulikproblem.
(VLT (65°C) – RLT (30°C) = 35 K! Üblich sind 5..7 K.
Zudem sind VLT > 50°C unzulässig.
Vielleicht mal die Anlage insgesamt Spülen.
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Hinsichtlich der Verbrauchskosten wenig empfehlenswert!
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Hier wurden lediglich die Symtome mit zeitlich deutlich beschränkter Wirkung bearbeitet.
Die eigentlichen Ursachen jedoch nicht!
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Baurechtlich bestehen diesbezüglich keine Anforderungen/ Notwendigkeiten.
Aus wirtschaftlicher Sicht sollte man jedoch auf eine fachgerechte Anlagendimensionierung Wert
legen.
Die Kosten für einen spezialisierten TGA Planer für EFH sind mit ~ 1T€ sicherlich gering.
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Ein sehr häufiges Problem bei Bestandsanlagen.
Die Heizflächen sowie die Volumenströme passen nicht einheitlich zu den jeweiligen Raumheizlasten.
Die Raumaufschaltung (Raumthermostat) im Referenzraum (Wohnzimmer) regelt die gesamte Anlage. Im Referenzraum dürfen keine ThV verbaut sein, bzw. diese müssen auf Max stehen.
Der Dachboden ist hier im Verhältnis zum WoZi unterversorgt.
Abhilfe: Heizflächen im Dachboden vergrößern und/oder den raumspezifischen, anteiligen Volumenstrom erhöhen.
Brennersperrzeiten machen hier keinen Sinn.
Bei weiteren Fragen => Kontaktformular meiner Web-Seite.
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Wärmepumpen sind nur dann energieeffizient, wenn der Temperaturhub zwischen Quelle und Senke möglichst gering ist. Das führt zu möglichst niedrigen Vorlauftemperatur zu den Heizflächen, wozu diese in Abhängigkeit von den Raumheizlasten entsprechend groß dimensioniert werden müssen.
Daher sind meist FB und/oder Wandheizflächen erforderlich. Im Bestand wäre auch eine Kombination WH – Hkö denkbar.
Die Kombination WP mit HKö ist nur bei extrem gut gedämmten Gebäuden (besser KfW55 bzw. PH) und milden Klimastandorten sinnvoll. Andernfalls deutlich überhöhte Verbrauchskosten.
Das gilt insgesamt besonders für LW-WP.
Bei weiteren Fragen => Kontaktformular meiner Web-Seite.
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Wärmepumpen sind im Bestand selten sinnvoll, da weder Heizflächen noch Hydraulik hierfür geeignet dimensioniert worden sind.
Das zu ändern oder anzupassen erfordert erheblichen investiven Aufwand und ist daher nur bei einer Total- bzw. Kernsanierung sinnvoll.
Hier dürfte eine zentrale GBW Therme sinnvoll sein.
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Wie hoch ist die berechnete Normheizlast der Wohnung und wie die Raumheizlasten?
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Zunächst sollte geklärt werden, ob eine LW-WP für die Anwendung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das entscheidet sich meist, wenn der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und WW-Bereitung zuvor in einer Grundlagenermittlung abgeklärt wurde.
Tendenziell bei höheren Bedarfen eher SWP, bei geringen bis mäßigen eher LW-WP.
Bei der Aufstellung einer LW-WP, vorzugsweise als vollmodulierendes Splittgerät, sind Geräuschemissionen zu beachten.
Insbesondere tieffrequente Schallemissionen können problematisch werden.
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Eine derartige Kombination ist meist unwirtschaftlich.
Ich setzte bei Neubauplanungen vorzugsweise Photovoltaik in Verbindung mit Wärmepumpen ein.
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Bei Neubau als echtes PH mit PVA könnte das durchaus sinnvoll sein.
Anforderungen an die WW-Bereitung ausgeschlossen.
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Erwarten Sie für ein derartig konfuses Gesamtkonstrukt tatsächlich eine Förderung?
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Wie sind „derzeitige Erfordernisse“ der Flachdachsanierung definiert?
Man kann die Nachweisführung der „voraussichtlichen“ Energiekosteneinsparungen durch einen Fachmann überprüfen lassen.
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Ich kann Herrn Stainmaier nur zustimmen.
Ausschlaggebend ist der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung u. WW-Bereitung.
U.U. ist auch ein anderer Hersteller sinnvoll.
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Das hängt sicherlich davon ab, wie man „Lohnen“ definiert ;-)
Bei hohem Eigenverbrauchsanteil, der sich insbesondere durch Heizung u. WW-Bereitung mittels WP darstellen lässt, wird sich das vermutlich lohnen.
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Stückholzverbrennung ist mit Abstand die unwirtschaftlichste Art der Verwertung eines Energieträges, insbesondere, wenn der Brennstoff gekauft werden muß.
Auch STA ist in EFH/ZFH selten wirtschaftlich.
Ich bezweifle die Wirtschaftlichkeit dieses Konstruktes.
Die Zusage von Fördermitteln erfordert eine Fachunternehmererklärung für die Ausreichung.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
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Warum wurde die Pumpe überhaupt getauscht? Passt die neue Kennlinie tatsächlich besser zu den hydraulischen Notwendigkeiten der vorhandenen Anlage?
Für den Endnutzer macht ein Pumpentausch nur dann Sinn, wenn die alte Pumpe hydraulisch überdimensioniert ist.
Für den Erhalt der Förderung „Pumpentausch“, ist ein HA notwendig.
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Ein eher seltenes Konstrukt, welches nicht üblichen Anlagenkonfigurationen nach KfW entspricht. Eine WP im ureigensten Sinn ist das vermutlich. Nachträglich hierfür jedoch eine Förderung zu beantragen, dürfte nicht gelingen.
Zudem sind Förderanträge i.d.R. vor Vorhabensbeginn zu stellen.
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Das ist ein sehr weitführendes und umfangreiches Thema.
Holzheizung mit Heizwasserführung (Wärmetransport, -verteilung und -übergabe) ist meist wenig energieeffizient. Daher lohnt ein Umstieg sicherlich.
Öl halte ich jedoch für kein Zukunftsmodell. Alternativen wären GBW oder Pelletsheizung.
Wärmepumpen, unabhängig von der verwendeten Quelle, benötigen um effizient zu sein, wärmepumpenfreundliche Randbedingungen. Z.B. geringe Vorlauftemperaturen zu den Heizflächen, wodurch diese entsprechend groß dimensioniert sein müssen. Daher sind hier Heizkörper selten möglich bzw. sinnvoll, sondern FB und/oder Wandheizflächen notwendig.
Die in Bestandsgebäuden meist hohen Raumheizlasten verschärfen diese Problematik.
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Ohne konkrete Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, womit auch die Rauheizlasten abgeklärt sind, lassen sich sämtliche Fragen nicht belastbar beantworten.
Wie wird der Rest des Gebäudes beheizt? Wie WW bereitet?
Auf Grund der üblichen Leistungsgrößen wird man vermutlich nicht ohne Pufferspeicher im Heizkreislauf auskommen.
Es liegt die Vermutung nahe, dass sich das Ansinnen wirtschaftlich nicht darstellen lässt.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
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Ob ein Tausch der vorhandenen Heizkreispumpe hier tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll bzw. notwendig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Pauschal lässt sich dieser absolut nicht begründen, selbst nicht durch merkwürdige Förderungen ;-)
Die Notwendigkeiten an die Qualität des Heizwassers werden vom Hersteller des Wärmeerzeugers definiert.
Bei Neu- bzw. jüngeren Anlagen ist oftmals VDI 2035 gefordert (Garantie bzw. Gewährleistungsbestimmungen).
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Die Kombi Wärmepumpe + Photovoltaikanlage ist wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsorientiert.
Welche Quelle für die WP hier allerdings sinnvoll ist, hängt von vielen Randbedingungen ab.
Tendenziell:
- Bei hohen, tatsächlichen Energie- u. Leistungsbedarfen für Hzg u. WW sind SWP durchaus sinnvoll.
- Bei modernen, gut gedämmten Neubauten sind vollmodulierende LWP meist wirtschaftlicher, sofern die Gesamtanlage wärmepumpenfreundlich fachgerecht dimensioniert wird.
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Herzstück bei Fernwärmeversorgung ist die Hausübergabestation. Die muss entfernt werden und durch einen geeigneten Wärmeerzeuger ersetzt werden. Insofern ist die gleichzeitige Versorgung beider Gebäude sinnvoll.
Ob die Versorgungsleitungen hydraulisch hinreichend dimensioniert und gedämmt wurden, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Mehrere Wärmeerzeuger (Hybridheizung) sind dabei selten wirtschaftlich. Ein alleiniger E-Heizstab wird mit Sicherheit ein wirtschaftliches Groschengrab. Eine Wärmepumpe wird vermutlich sinnvoll sein. Welche Art der Quelle hier notwendig, wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte zuvor von einem verkaufsunabhängigen Fachmann überprüft werden.
Defizite hinsichtlich der Wärmepumpenfreundlichkeit bei den Heizflächen, lassen sich durch PV Erträge ggf. ausgleichen (Jahresbilanz, Eigenverbrauch).
Hallo Herr Traub,
von Hochtemperatur-Wärmepumpen würde ich abraten. „Normale“ WP schaffen VLT bis zu 50..55°C. Hochtemperatur-Wärmepumpen vielleicht 55..65°C.
Generell gilt jedoch für alle WP:
Je größer der Temperaturhub zwischen Quelle und Senke, je uneffizienter werden sie (Anlagenaufwandszahl, JAZ, hohe Verbrauchskosten). Daher werden für effiziente WP Anlagen die Heizflächen für den Heizbetrieb für VLT ca. 28…35°C ausgelegt, was entsprechend große Heizflächen erfordert (FB/W Heizflächen).
In Bestandsgebäuden sind diese meist nicht vorhanden, zudem existieren deutlich höhere Raumheizlasten als bei modernen Neubauten.
Auch sind hier mehrere Wohnungen mit entsprechendem WW Bedarf vorhanden.
In Ihrem Fall wird sicherlich eine GBW Therme sinnvoll sein.
PVA könnte Sie in die WW-Bereitung integrieren (Erhöhung Eigenverbrauch).
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Wie Herr Wagner bereits beschrieben hat: Die installierte Anlage passt nicht zu den tatsächlich vorhandenen Randbedingungen.
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Ich kann Frau Winkler weitestgehend beipflichten.
Die benötigte Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsbedarf für meist Heizung und WW-Bereitung.
BHKW lohnen wirtschaftlich meist nur für Großprojekte, bei Wohnimmobilien > ca. 10…20 NE.
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Was ist mit Solaranlageninstallation gemeint?
STA (Solarthermie) und/oder PVA (Photovoltaik)?
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Hallo,
ist es ein Bestandsgebäude oder ein Neubau?
Wie meist sind solche Fragen aus der Ferne nicht belastbar zu beantworten, denn die Ausgangsdatenlage ist hierfür nicht ausreichend.
So muss u.a. der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung bekannt sein.
Bei Fernwärme, zunächst völlig unabhängig von der Quelle, bindet man sich stets an einen lokalen Versorger auf Dauer und kann am freien Wettbewerb unterschiedlicher Energielieferanten nicht teilnehmen.
Man prüfe daher, bevor man sich ewig bindet.
Herzstück hier die Hausübergabestation, die ebenso sorgfältig zu dimensionieren ist, wie ein dezentraler eigener Wärmeerzeuger. Das passiert leider selten, was überhöhte Verbrauchskosten zur Folge hat.
Bei einem eigenen Wärmeerzeuger existieren verschiedene Möglichkeiten. Ob hier ein Gasbrennwert Gerät alleinig zielführend ist, lässt sich aus o.g. Gründen ebenfalls nicht beurteilen.
Auch dieses kann nur auf Grundlage einer bedarfsgerechten Anlagendimensionierung ausgewählt werden.
Andernfalls sind auch hier die Verbrauchskosten überhöht. Bei einem Neubau ist zudem eine in EFH meist unwirtschaftliche STA notwendig.
Neben dem zusätzlichen Aufwand für eine STA sind z.B. auch die Anschlußkosten relevant.
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Hallo,
das hängt von der Art des Wärmeerzeugers ab. Moderne GBW Geräte arbeiten raumluftunabhängig, sie erhalten die Verbrennungszuluft über ein LAS.
Ältere Geräte arbeiten dagegen raumluftabhängig, entnehmen die notwendige Verbrennungsluft dem Aufstellraum (Luftverbund). Bei diesen ist eine Außenluftzuführung sinnvoll/notwendig.
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Hallo,
das ist doch eigentlich ganz eindeutig im Notarvertrag geregelt.
Wenn der Käufer der Doppelhaushälfte versäumt hat die Stromseite vertraglich zu fixieren, ist das sein Risiko. Nachträglich wird der das nicht einseitig ändern können.
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Hallo,
was wird da denn abgelesen? Physikalische SI Einheit?
Regelungen zeigen manchmal Erträge an, die mit Vorsicht zu genießen sind. Es können gewünschte Phantasiewerte sein. Eindeutige und belastbare Aussagen erhält man nur mittels geeichter Wärmemengenzähler.
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Hallo,
bei der Wahl des Gerätes auf die tatsächlich benötigte Heizleistung = Heizlast achten.
Bei der Nutzung von GBW Geräten fällt Kondensat an. Darauf und dessen sichere Abführung ist zu achten. Dass der vorhandene Schornstein hierfür geeignet ist, vermute ich nicht.
Üblicherweise wird hierfür ein doppelwandiges LAS genutzt, wo Abgase abgeführt und frische Verbrennungsluft zugeführt wird (Doppelrohr).
Letztes Wort hat der zuständige Bezirksschornsteinfeger. Diesen sollten Sie vorab konsultieren.
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Hierzu wäre zunächst zu klären, welchem Zweck die STA dient. Nur WW-Bereitung oder auch Heizungsunterstützung?
Rein technisch ist das grundsätzlich möglich, indem die Überproduktion an Wärme abgeführt wird.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die allerdings die Wirtschaftlichkeit insgesamt einschränken können.
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Der „Hahn“ ist selbstverständlich sofort auszutauschen, da er nicht fachgerecht montiert wurde.
Zudem ist dieser so zu dämmen, dass kein Kondensat anfallen kann.
-3°C vom Erdkollektor zur SWP deutet auf falsche Auslegung der Quelle im Verhältnis zur tatsächlich benötigten Entzugsleistung und Entzugsenergie. Hierdurch entstehen überhöhte Verbrauchskosten.
Bei der Suche nach einem Fachbetrieb sollte Sie darauf achten, dass dieser die VDI 4645 beachtet bzw. umsetzt.
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Hallo,
Möglichkeiten hierzu gibt es viele.
Sind die Kellerräume beheizt? Warum gerade 100m³/h?
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Eine Frage die wirtschaftlich infolge fehlender Datengrundlage wohl kaum belastbar hinreichend zu beantworten ist.
Stückholzverbrennung ist mit Abstand die unwirtschaftlichste und unökologischste Form der Energienutzung, selbst wenn der Brennstoff Holz "kostenlos" zur Verfügung steht.
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Hallo,
Woher wissen Sie, dass die Pv-Anlage den Eigenbedarf nicht decken könnte?
Freiflächennutzung ist an erhebliche, nicht zuletzt baurechtliche und steuerliche Einschränkungen gebunden.
Ausschlaggebend für die eigene Wirtschaftlichkeit insgesamt sind nicht momentane Leistungsüberschüsse oder -defizite, sondern energetische Jahresbilanzbetrachtungen.
Wenn Sie im Sommer mit der Freiflächenüberproduktion, abzüglich der Eigennutzung, an den Markt gehen, werden Sie den erzeugten Strom vermutlich kaum los bzw. werden hierfür wohl kaum einen Käufer für Ihren Strom finden. Die Idee einer Investition in eine Freiflächenanlagen scheint mir daher zunächst wirtschaftlich fragwürdig.
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Hallo,
rudimentäre Physik ist absolut nicht an Ländergrenzen gebunden!
Ob in Ihrem Fall Heizkörper tatsächlich sinnvoll sind, lässt sich aus der Ferne kaum belastbar beantworten.
Wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, für die Wärmeübertragung für die zu beheizenden Räume gesetzt sind, muss die Leistung der Heizkörper (Herstellerangaben) der zuvor ermittelten Raumheizlast entsprechen.
Dabei sind die Randbedingungen der Hydraulik, raumweise und insgesamt, sowie der optimierten Heizflächenauslegung zu beachten.
Tendenziell:
Je geringer die benötigte VLT zu den Heizflächen, je energieeffizienter das Gesamtkonstrukt, je nach gewähltem Wärmeerzeuger. Gleichzeitig werden hierdurch die wärmeübertragende Heizflächen größer.
Ich empfehle einen objektiven, verkaufsunabhängigen TGA Planer, der auch die wirtschaftliche Haftung für sein Konstrukt übernimmt (thermische Anlagenaufwandszahl).
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Hallo,
erfahrungsgemäß ist es aus wirtschaftlicher Sicht zunächst sinnvoll kWh Ernten vom Dach nach Möglichkeit selbst zu verwerten (Eigenverbrauch), was allerdings auch Eigeninvestitionen bedingt.
Auch sind bei Vermietung oder Stromverkauf steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daher empfehle ich zunächst eine Konsultation mit dem eigenen Steuerberater.
Die erzielbaren Mieterträge richten sich sicherlich nach den tatsächlich erzielbaren kWh/a Ernten.
Bei reiner Vermietung von Dachflächen sollte man sich zudem bewusst sein, dass die eigene Verfügbarkeit über die Dachflächen mitunter deutlich eingeschränkt ist.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
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Im Rahmen des KfW Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erhalten Sie beim Einbau eines Brennwertkessels ab 3.000 Euro Kosten 10 Prozent als Zuschuss zurück. Voraussetzung dafür ist ein Hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Für den Hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel: 30 Prozent der Gesamtnettokosten
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Kesseltauschbonus für Ihren neuen Brennwertkessel. Sie erhalten die 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der Installation eines Brennwertkessels eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anbringen lassen.
Es besteht ein Kumulierungsverbot zwischen beiden Förderungen.
Förderungen sind stets vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Die energetische und wirtschaftliche Wirkung des Brennwerteffekts wird im praktischen Betrieb häufig überschätzt.
Bei bestehenden Heizungsanlagen ist der vorhandene Wärmeerzeuger wegen fehlender Heizlastberechnung meist überdimensioniert, was zu erhöhten Verbrauchskosten infolge mangelnder Energieeffizienz führt (Anlagenaufwandszahl).
Bei Kesseltausch daher auf die tatsächliche Normheizlast (DIN 12831) achten.
Bei dieser Gelegenheit die Anlagenhydraulik, die Heizflächen, Vorlauftemperatur etc. auf Optimierungspotenzial analysieren.
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Ich rate Ihnen in jedem Fall, sich an verkaufs- und herstellerunabhängige, neutrale Berater zu wenden!
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Hallo,
wenn nachts Strombedarf besteht, z.B. durch Kühlschrank und/oder Tiefkühltruhe, ist es doch wohl völlig richtig, dass nicht verbrauchte Stromernten vom Vortag hierfür verwendet werden und nicht Strom zugekauft werden muss.
Darin besteht eben auch der Sinn einer individuellen Stromspeicherung. Alles andere wäre definitiv nicht logisch und sinnvoll.
Viele Grüße
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Hallo,
ich teile die Einschätzung von Herrn Meßner.
WP sollten mit PVA und nicht mit STA kombiniert werden.
Zudem ist die solarthermische Nutzung (STA) in EFH/ZFH meist unwirtschaftlich.
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Derartige Konzepte lassen sich belastbar nur beurteilen, wenn der tatsächliche Leistungs- und Energiebedarf für Heizung und Warmwasser ermittelt wurde.
Je mehr Komponenten an der Wärmeerzeugung beteiligt sind, je unwirtschaftlicher meist das Gesamtkonstrukt (Auslastungsgrad).
Was ist mit 750l Speichertank gemeint? Welche Funktionalitäten werden hiermit bedient?
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Hallo,
Was ist mit Privatwohnung gemeint? Ein Einfamilienhaus?
Ich kann mich ansonsten der Meinung von Herrn Pickartz weitestgehend anschließen:
Zuerst sollten Sie eine solide Grundlagenermittlung durchführen lassen. Hierzu gehört u.a. die Ermittlung des tatsächlichen Energie- und Leistungsbedarfs für Heizung u. WW Bereitung auf Grundlage des thermischen Gebäudestandards, Klimastandortes sowie Nutzerverhaltens.
Für Bodenkollektoren existieren zahlreiche Varianten und Möglichkeiten, ggf. ist auch eine LW-WP sinnvoll.
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Belastbar lässt sich die Frage nur beantworten, wenn eine Heizlastberechng inkl. Raumheizlasten vorliegt und die benötigten VLT zu den Heizflächen im Auslegungsfall bekannt sind.
LWWP benötigen zu den Heizflächen niedrige VLT, um energieeffizient zu arbeiten (Verbrauchskosten).
Bei Heizkörpern im Bestand ist das oftmals nicht der Fall.
Eine PVA kann hier unterstützend hilfreich sein, hierzu wäre jedoch die tatsächliche Stromernte/a von Bedeutung.
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Das GBW Gerät sollte jährlich gereinigt werden, um eine effiziente Wärmeübertragung sicherzustellen. Hierzu gehört z.B. auch die Reinigung des Kondensatablaufs.
Der Schornsteinfeger muss bei GBW nur alle 2-3 Jahre kommen.
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Das ist je nach Hersteller unterschiedlich. Sowohl Stellantriebe wie auch Abgleichventile können jeweils unterschiedlich sowohl im Vor- als auch im Rücklauf, je nach Hersteller, vorgesehen sein.
An den Durchflußmessern sind die jeweiligen Teilheizkreismengen nach der optimierten Heizflächendimensionierung einzustellen.
Nach diesen richtet sich der auszuwählende Messbereich der einzelnen Durchflußmesser.
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Mtl. 19 € wofür?
Das Jahresmittel ist bei allen Stromversorgern Grundlage des monatlichen Abschlags.
Meine Empfehlung: Vergleichsportale studieren!
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Eines kann ich fast garantieren: Ihre Absicht bzw. Vorhaben wird ein wirtschaftliches Groschengrab!
Bei Solarenergienutzung sollte man zudem zwischen STA und PVA deutlich differenzieren.
STA lohnt in EFH/ZFH wirtschaftlich meist nicht. PVA macht vordergründig Sinn, wenn der WE eine WP ist (hoher Eigenverbrauchsanteil).
Je mehr Komponenten an der Wärmeerzeugung für Heizung und WW-Bereitung beteiligt sind, je schlechter die Wirtschaftlichkeit insgesamt.
Tipp:
Suchen Sie sich einen verkaufsunabhängigen TGA Planer, der gleichzeitig Energieberater ist.
Seien Sie bei Heizungsbauern skeptisch, die Ihnen selbstverständlich Alles gern verkaufen möchten!
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Eine belastbare Auskunft kann es hierzu nicht geben, denn Alles wäre reine Spekulation:
Zunächst wäre eine Grundlagenermittlung inkl. Heizlastberechnung erforderlich.
Sinnvoll ist sicherlich eine Zentralheizung inkl. Warmwasser-Bereitung, die allerdings wassergeführte Wärmeverteilung und -übergabe erfordert.
Insgesamt existieren hierzu zahlreiche Möglichkeiten, die mit einem geeigneten Fachbetrieb und Energieberater diskutiert werden sollten!
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Für Schimmelbildung existieren unterschiedlichste Ursachen, die meist durch die Bausubstanz und/oder Heiz- und Lüftungsverhalten sowie die „Nahrungsgrundlage“ für Schimmelpilze begründet sind.
Eine belastbare Klärung aus der Ferne ist daher kaum möglich.
Jeder „Heilungsvorschlag“ ist daher rein spekulativ, solange die Ursachen nicht hinreichend geklärt sind. Ein Fachmann sollte sich die Situation vor Ort mal anschauen!
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Solarthermische Nutzung lohnt sich in EFH/ZFH wirtschaftlich oftmals nicht. Das hängt u.a. vom Nutzerverhalten und dem variablen Leistungsangebot der Sonne ab (Tages- bzw. Jahresverlauf).
Dennoch findet man sie häufig z.B. zur Unterstützung der Warmwasser-Bereitung. Grund hierfür sind die theoretischen EnEV, EEWG bzw. KfW Anforderungen, welche Nichts mit der Wirtschaftlichkeit für den Bauherren zu tun haben, sondern primärenergetischen Ansätzen folgen.
Hier ist zudem nur Eigenverbrauch möglich.
Deutlich günstiger ist da die elektrische Nutzung der Sonnenenergie (PVA), denn Strom ist der universellste Energieträger und für viele verbrauchende Geräte verwendbar.
Besonders wirtschaftlich ist, hier eine hohe Eigenverbrauchsquote zu erreichen (Heizen, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung, Mobilität etc.).
Bei meinen Planungen hat sich daher mit zunehmender die Kombination WP + PV durchgesetzt.
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Ich schließe mich dem Beitrag von Herrn Wermuth ohne Einschränkungen an!
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Wasserführende Kaminöfen als alleinige Wärmeerzeuger (WE) sind nicht immer, selbst in Kombination mit vorhandenen, wassergeführten WE zweckmäßig bzw. sinnvoll.
Zudem ist zwischen reinem Heizbetrieb und Hzg + WW zu differenzieren.
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Gute STA werden so dimensioniert, dass dies nicht auftritt (Stagnation)
Sollten Sie trotzdem bedenken haben, wenden Sie sich noch einmal an Ihren Installateur, in der Regel sollten Ihre Sorgen aber unbegründet sein.
Viele Grüße
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Die Dehnfuge lässt sich vermutlich nachrüsten, sofern die Leitungsverlegung bekannt ist.
Parkett und Dielen machen die FB Heizflächen uneffizient.
Hoffentlich hat der Planer das bei der Dimensionierung berücksichtigt.
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Fliesen sind wegen ihrer guten Wärmeleitfähigkeit grundsätzlich sehr gut als Oberbelag für Fußbodenheizflächen geeignet. Natürlich sollten sie mit dem Estrich verklebt sein. Fugenlosigkeit sollte dabei kein Problem sein.
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Ob ein Verbrauchsausweis überhaupt möglich bzw. zulässig ist, hängt von den Randbedingungen ab. Bei EFH/ZFH trifft das nicht zu.
Das Alter des Kessels hat damit zunächst primär nichts zu tun. Bei Besitzerwechsel könnte ein Austausch jedoch erforderlich werden, wenn nicht Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik.
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Nicht die Leistung ist ausschlaggebend, sondern der mögliche Energieertrag (kWh/a).
Auch ist zu überlegen: Selbstnutzung oder Verkauf? Bei diesen Unterschieden sind jeweils auch steuerliche Gesichtspunkte nicht unbedeutend!
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Wie definieren Sie "lohnen"?
Ihre Vermutung ist nicht verkehrt!
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Wenn hier eine Solarthermische Anlage (STA) gemeint ist, sollte man deren Wirtschaftlichkeit vorher überprüfen.
Weder EnEV, KfW noch Bafa garantieren für Wirtschaftlichkeit.
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Das Prozedere ist bei allen Wärmeernzeugern identisch. Es ist zunächst eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (ausführliches Verfahren)erforderlich. Falls eine KWL m/o WRG vorgesehen, ist diese entsprechend Luftmengenplan dabei zu berücksichtigen. Daneben ist der Leistungsbedarf für die WW-Bereitung zu ermitteln. Meist ist dieser mit der Heizlast abgedeckt.
Für die Quellenauslegung ist die tatsächliche Entzugsenergie für Hzg u. WW zu ermitteln. Danach werden dann die Bohrungen bzw. Horizontalkollektoren dimensioniert.
Vorher die Untere Wasserbehörde kontaktieren, denn zunehmend existieren hier Einschränkungen. Auch wird meist eine Betriebserlaubnis nur noch befristet erteilt, was für den Bauherren dann ein Planungsunsicherheit darstellt.
Insgesamt auf sorgfältige Anlagendimensionierung nach dem Qualitätskriterium VDI 4645 achten. Gute Planer geben eine Garantie für die Energieeffizienz.
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Die vorhandene Ölheizung durch eine STA zu ersetzen, sehe ich außerordentlich kritisch. Bestenfalls ist eine Heizungsunterstützung der vorhandenen Anlage möglich.
Auch hier ist genau zu kalkulieren und eine Grundlagenermittlung durchzuführen, denn solche Vorhaben sind häufig für den Anlagenbetreiber nicht wirtschaftlich.
Eine Kostenschätzung ist auf Grund fehlender Datenlage nicht möglich.
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Selbstverständlich, wenn eine LW-WP für Ihren Anwendungsfall nach Grundlagenermittlung geeignet ist, benötigen Sie keinerlei Verbrennungswärmeerzeuger.
Nur für das Kochen mit Gas, lohnt der Gasanschluß meist nicht.
Allerdings sind LW-WP die sensibelsten Wärmeerzeuger. Ohne hinreichende Planung und Dimensionierung der gesamten Anlage könnte das problematisch werden.
Gut und fachgerechte LW-WP Anlagen nach dem Qualitätskriterium VDI 4645 erreichen Jahresarbeitszahlen >,= 3,5. Bedeutet aus 1kWh Strom werden >,= 3,5 kWh Nutzenergie erzeugt. Gute Anlagenplaner geben hierauf eine Garantie.
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Zusätzlich zu den Ausführungen der Vorredner ist zu beachten, dass die Summenwirkung aller Fenster in der Nachweisberechnung ausschlaggebend ist.
Kleine Fenster haben bedingt durch höheren Rahmenanteil an der Gesamtfläche einen schlechteren Ug Wert als Große.
Der Nachweisersteller wird das entsprechend berücksichtigen.
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Hier ist vermutlich die Verbindung per Kältemittelleitung gemeint.
In der Tat treten hier Leistungs- bzw. Effizienzverluste auf.
Aber jeder Hersteller gibt in seinen Daten die Entfernung/Höhenunterschiede an, für die seine Datenblattangaben gelten.
Von der Entfernung her sind es meist 10..15 m.
Achtung:
LW-WP sind die sensibelsten Wärmeerzeuger bei EFH.
Hier kommt es auf eine fachgerechte Grundlagenermittlung, zu der auch die Auswertung der standortspezifischen Klimadaten, Nutzerverhalten etc. gehört, an. Daneben natürlich Heizlastberechnung, Heizflächenoptimierung, Rohrhydraulik, WW-Bereitung.
Alles insgesamt nach dem Qualitätskriterium VDI 4645.
Nur dann erhält eine energieeffiziente Anlage mit niedrigen Verbrauchskosten.
Gute Anlagenplaner garantieren für eine definierte Energieeffizienz (Anlagenaufwandszahl bzw. JAZ).
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Für Wärmepumpen gilt grundsätzlich das Gleiche wie für alle anderen Wärmeerzeuger. Es ist die Heizlast nach DIN EN 12831 zu ermitteln, was für Neubauvorhaben von Spezialisten einfach zu erledigen ist. Dabei sind die Lüftungswäreverluste durch Fensterlüftung oder eine KWL m/o WRG zu berücksichtigen.
Bei Bestandsanlagen ist es etwas schwieriger, da oftmals die Bauteile nicht eindeutig definiert werden können.
Hier sind dann geeignete Messmethoden eher angebracht.
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Der Verbrauch ist < 1% der Jahresheizenergie.
Moderne Geräte sind noch besser, sie zünden nur auf Abruf/Arbeitstakt (Zündelektrode).
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Bei Erdgas ist der zusätzliche, spezifische Anschlußbeitrag zu berücksichtigen (bundesweit ~ 2,5 T€).
Dennoch macht die Erdgasversorgung durchaus Sinn, sofern das Brennwertgerät der tatsächlichen Heizlast entspricht, zumal moderne GBW-Geräte über eine weite, herstellerspezifische, Leistungsmodulation verfügen.
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Danke für die Beratung, wir haben aber schon Ölheizung und würden die Tanks wieder nutzen können. Gas müsste komplett von der Leitung auf das Grundstück verlegt werden. Entfernung 12 Meter.