1. Ausstellung Verbrauchsausweis ist nicht abhängig vom Kesselalter, sondern vom energetischen Zustand der Gebäudehülle (mind. WSVO 1977)
und einer üblichen Nutzung (nicht mehr als 30% Leerstand)
2. BSFM muss Kessel Ihnen als abgängig anzeigen. Lt. EnEV müssen alle Kessel älter 30 Jahre raus. Außerdem ist in diesem Fall
der Wechsel sicherlich wirtschaftlich, da der neue effizienter arbeitet, der nun tatsächlich notw. Heizlast angepasst werden
muss und obendrein noch über einen hydraulischen Abgleich optimiert wird. Dazu gibt es auch noch Zuschüsse.
Bekomme ich einen Verbrauchsausweis auch, wenn mein Heizkessel älter als 30 Jahre ist?
Muss der Aussteller mich nur darauf hinwiesen, dass ich austauschen sollte oder hat er eine Anzeigepflicht?
Gasheizung Ölheizung Energieberater