Wenn das Gebäude die Voraussetzungen für das Ausstellen eines Verbrauchsausweises erfüllt, geht das in Ordnung. Das Alter des Kessels wird dabei bekanntgegeben. Bei den möglichen Modernisierungsmaßnahmen wird der Aussteller mit Sicherheit den Austausch der Kesselanlage vorschlagen. Eine Anzeigepflicht besteht meines Erachtens nach nicht.
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