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12 Antworten, zuletzt 11.07.2018

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Energieberater, Fördermittelberatung, Photovoltaik, Gasheizung, Ölheizung, Entsorgung, Elektroheizung, Dämmung, Fenster, Architekt, Wohnraumlüftung, Solarthermie



Ein förderfähiges Effizienzhaus (oder die Sanierung zu diesem Level hin) geht nur über eine fachlich korrekte Sanierungspalnung der Gebäudehülle und Anlagetechnik. Schon durch die Sanierung der Gebäudehülle wird diese so dicht, dass man ein Lüftungskonzept erstellen muss.
Unser Büro hat damit schon jahrelange Erfahrung. Für die KfW-Level ab KfW-85 ght es eigentlich nur mit kontrollierter Wohnungslüftung. Für die "einfacheren" Level (115, 100) kann man noch mit Abluftanlagen mit zertifizierten Zuluftöffnungen
arbeiten. Fensterfalzlüfter nur bedingt für eine kontrollierte Lüftung (=energiesparende Lüftung)einsetzbar.
Aber das müssen Sie mit dem Energieberater/Effizienzhausexperten abstimmen. Das alles ist Bestandteil einer staatl. geförderten Energiberatung (BAFA) oder der KfW-Fördermittelbegleitung.

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1) Ein hydraulischer Abgleich ist notwendig und entspricht den allg. Regeln der Technik. Er hat nur bedingt mit der Brennwerttecnik zu tun. GGf bestehende Probleme (unter bzw. überversorgte Räume,Gräusche...) würden aber verstärkt werden.
2) Eine Systemtrennung Wärmeerzeugung/Gebäudeheizungsnetz ist nicht zwingend notwendig. Allerdings kann der Gerätehersteller
Randbedingungen bzgl. des Heizungswasser fordern, die dies dann doch notwendig machen (ist eben Herstellerabhängig). Auf alle Fälle sind Heizunswasserfilter, Wasserkondotionierung und Entlüftung zum Schutz der neuen Wärmeerzeugungsanlage vorzusehen.

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1. Ausstellung Verbrauchsausweis ist nicht abhängig vom Kesselalter, sondern vom energetischen Zustand der Gebäudehülle (mind. WSVO 1977)
und einer üblichen Nutzung (nicht mehr als 30% Leerstand)

2. BSFM muss Kessel Ihnen als abgängig anzeigen. Lt. EnEV müssen alle Kessel älter 30 Jahre raus. Außerdem ist in diesem Fall
der Wechsel sicherlich wirtschaftlich, da der neue effizienter arbeitet, der nun tatsächlich notw. Heizlast angepasst werden
muss und obendrein noch über einen hydraulischen Abgleich optimiert wird. Dazu gibt es auch noch Zuschüsse.

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Es ist eigentlich nur der Kessel zu wechseln, da bei einem Brennwert noch zusätzlich eine neue Abgasanlage notwendig ist.
Die Gasversorger machen sehr oft Aktionen, bei dem im günstigen Festpreis auch die Entsorgung der Tankanlage mit enthalten ist.
Kosten: Hier kann man nur mehrere Angebote einholen. Sie werden feststellen, dass es z.T. große Unterschiede gibt. Reden Sie mit den Handwerkern darüber. Das hilft meistens.

MfG
Harald Selbmann

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1. Anmelden im Internet beim sogenannten KfW-Zuschussportal
2. Energieberater aus DENA-Liste raussuchen (mgl. Raum Magdeburg)+anfragen+Beratungsvertrag abschließen
3. Antrag stellen, Berater liefert dazu BzA-Nr.
4. Auftrag auslösen
5. Berater kommt 1-2 x auf Baustelle
6. nach Schlussrechnung Berater Unterlagen zusenden, der macht dann den Verwendungsnachweis fertig
7. Verwendungsnachweis zur KfW schicken
8. Geld wird überwiesen
FERTIG

MfG
Harald Selbmann

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Hallo,

was der Herr Fuß gesagt hat, ist nur die halbe Wahrheit. Es gibt auch Zuschüsse bis 30.000€ pro Wohneinheit. Dies hängt aber mit dem dann erreichten Effizienzniveau (Dämmniveau) zusammen. Das kann man nur am konkreten Objekt und unter Berücksichtigung der Ziele des Bauherrn und dem verfügbaren Baubudget konkret machen. Es bietet sich hier immer eine geförderte "Energieberatung vor Ort" an. Idealerweise sollte der Energieberater, der diese Vor-Ort-Beratung durchführt auch derjenige sein, der dann auch die, gleichfalls geförderte Fördermittelbegleitung für das KfW-Programm 430, durchführen darf (muss als Effizienzexperte für bundesweite Förderprogramme gelistet sein).
Aber zurück zur Frage: Es ist das einfachste, sich einen Überblick auf den Internetseiten der KfW zum Programm 430 zu verschaffen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/

MfG Harald Selbmann

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Ein Wechsel von Erdwärme(Sole-Wasser) auf Außenluft-WP ist ohne Probleme möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Gerätegröße der Außenluft-WP auch entsprechend ausgelegt wird! Eine Sole-Wasser-WP mit z.B. 11kW kann nicht durch eine 11kW Luft-Wasser WP ersetzt werden!!! Obwohl die Außenluft WP von der Geräteleistung dann größer ist (und auch teurer als eine Sole-WP) wird INSGESAMT der Anlagenpreis WESENTLICH geringer, da die Kosten der Soleanlage (Bohrungen) wegfallen. Es sollte ein Preis-nachlass mgl. sein. Wichtige Aspekte :
- Montage/Aufstellungshinweise des Luft-WP beachten!
- Veränderung der Optik/Ansicht des Gebäudes
- Geräuschentwicklung/Pegel beachten (mind. 12...15m zum Nachbarfenster entfernt)
- Da die Performance (Arbeitszahl) nicht so hoch ist wie bei einer Sole-WP werden die laufenden ELT-Hzg.-Kosten etwas höher
sein als bei der Sole-WP.
Zum Thema Fundament:
Es sind lediglich zwei kl. Streifenfundamente notw., auf denen die Pumpe gestellt wird. Wichtig: keinen Verbund mit Gebäude-fundamente und es muss eine Versickerung des anfallenden Kondensates beim Außengerät mermöglicht werden (Kiesfüllung zw. den Fundamenten bzw. einfaches Sickerrohr (Dm=150mm...200 mind. 1,5...2,0m tief)

H. Selbmann

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