Ich möchte dieses Jahr mein Haus sanieren und ein Effizienzhaus daraus machen. Eine Frage zur Belüftung: Da mein Haus ja winddicht saniert werden soll und ich keine Lüftungsanlage einbauen möchte, würde ich gern wissen ob diese Fensterfalzlüfter ok sind bzw. welche Fensterbelüftung vom Preis/Leistungsverhältnis ( die auch von der KfW akzeptiert werden ) Sie mir empfehlen würden.
Herr H.
bei Berlin,
17.03.2018
Fenster
Energieberater
Architekt
Wohnraumlüftung
Fensterfalzlüfter sind passive Elemente und arbeiten naturgemäß nur, wenn zwischen Innen- und Außenraum eine Druckdifferenz besteht. In der Regel benötigen Sie zu den Fensterfalzlüftern also auch einen Ventilator der die verbrauchte oder feuchte Luft aus dem Gebäude absaugt. Nur so können Sie sicherstellen, dass die gewünschten Luftmengen tatsächlich bei jeder Witterung abtransportiert werden.
Näheres regelt die DIN 1946-6 (Lüftungskonzept)
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Bei einer Sanierung oder Modernisierung muss ein Lüftungs-Konzepts nach DIN 1946-6 Abschnitt 4.2 erstellt werden, wenn lüftungstechnisch relevante Änderungen durchgeführt werden. Dies ist bei einem Einfamilienhaus der Fall, wenn mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Im Lüftungskonzept wird lediglich geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Feucht-Schutzes erforderlich sind, bzw. die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Feuchte-Schutzes ausreichen.
Soll der für den Feuchte-Schutz erforderliche Mindestluftwechsel durch Fenster-Falz-Lüfter gewährleistet werden, dann muss die Anzahl und Lage der Falz-Lüfter rechnerisch bemessen werden. In jedem Fall funktioniert ein Luftwechsel über Falz-Lüfter nur, wenn eine Querlüftung im Gebäude möglich ist.
Im Zusammenhang mit dem Einbau förderfähiger Fenster können auch die Fenster-Falz-Lüfter von der KFW gefördert werden, vorausgesetzt sind fachgerechten Bemessung und Einbau.
Die Bemessung kann erfolgen durch den Hersteller der Falz-Lüfter, die Firma, welche die Fenster einbaut, ggf. auch durch Ihren Energieberater. Zur Durchführung einer von der KFW-geförderten Sanierungsmaßnahme ist grundsätzlich eine Baubegleitung durch einen Effizienzhausexperten Voraussetzung. Die Kosten für die Energieberatung, Fachplanung und Bau-Begleitung können von der KFW durch einen Zuschuss von 50% gefördert werden.
Der Sinn dieser Förderung liegt auch in einer Qualitätssicherung.
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Ein förderfähiges Effizienzhaus (oder die Sanierung zu diesem Level hin) geht nur über eine fachlich korrekte Sanierungspalnung der Gebäudehülle und Anlagetechnik. Schon durch die Sanierung der Gebäudehülle wird diese so dicht, dass man ein Lüftungskonzept erstellen muss.
Unser Büro hat damit schon jahrelange Erfahrung. Für die KfW-Level ab KfW-85 ght es eigentlich nur mit kontrollierter Wohnungslüftung. Für die "einfacheren" Level (115, 100) kann man noch mit Abluftanlagen mit zertifizierten Zuluftöffnungen
arbeiten. Fensterfalzlüfter nur bedingt für eine kontrollierte Lüftung (=energiesparende Lüftung)einsetzbar.
Aber das müssen Sie mit dem Energieberater/Effizienzhausexperten abstimmen. Das alles ist Bestandteil einer staatl. geförderten Energiberatung (BAFA) oder der KfW-Fördermittelbegleitung.
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