Bei einer Sanierung oder Modernisierung muss ein Lüftungs-Konzepts nach DIN 1946-6 Abschnitt 4.2 erstellt werden, wenn lüftungstechnisch relevante Änderungen durchgeführt werden. Dies ist bei einem Einfamilienhaus der Fall, wenn mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Im Lüftungskonzept wird lediglich geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Feucht-Schutzes erforderlich sind, bzw. die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung des Feuchte-Schutzes ausreichen.
Soll der für den Feuchte-Schutz erforderliche Mindestluftwechsel durch Fenster-Falz-Lüfter gewährleistet werden, dann muss die Anzahl und Lage der Falz-Lüfter rechnerisch bemessen werden. In jedem Fall funktioniert ein Luftwechsel über Falz-Lüfter nur, wenn eine Querlüftung im Gebäude möglich ist.
Im Zusammenhang mit dem Einbau förderfähiger Fenster können auch die Fenster-Falz-Lüfter von der KFW gefördert werden, vorausgesetzt sind fachgerechten Bemessung und Einbau.
Die Bemessung kann erfolgen durch den Hersteller der Falz-Lüfter, die Firma, welche die Fenster einbaut, ggf. auch durch Ihren Energieberater. Zur Durchführung einer von der KFW-geförderten Sanierungsmaßnahme ist grundsätzlich eine Baubegleitung durch einen Effizienzhausexperten Voraussetzung. Die Kosten für die Energieberatung, Fachplanung und Bau-Begleitung können von der KFW durch einen Zuschuss von 50% gefördert werden.
Der Sinn dieser Förderung liegt auch in einer Qualitätssicherung.
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