Ja, unter 0,6 liegen sie mit dem Wert im Passivhaus Bereich! Unter 0,5 hätte eine Bemerkung in das Protokoll gemusst, das der Mindestluftwechsel von 0,5 eingehalten werden muss.
Man sollte jetzt den damaligen EnEV-Nachweis prüfen! Diesen dann vergleichen mit dem jetzigen Zustand.
Dann auf die suche gehen, warum an den bestimmten Stellen immer Schimmelpilz auftritt.
Wir haben ein Haus mit KfW70 bauen lassen, wobei der Wert von n50 = 0,51 1/h mittels des Blower-Door-Tests ermittelt wurde. Das Haus hat keine Lüftungsanlage (der Bauträger hatte keine im Angebot gehabt und hatte der Einbau einer Lüftungsanlage nie in Diskussion gebracht).
Darüber hinaus bekommen wir immer und wieder Schimmel an den gleichen Stellen.
Kann der sehr niedrige Wert des n50 und die fehlende Lüftungsanlage die Begründung für die Schimmelbildung sein? Ist es gesetzlich vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Lüftungsanlage erforderlich wäre?
Energieberater Architekt Wohnraumlüftung