Hier muss ein Gutachten über den tatsächlichen Ist-Zustand, bzw. zu der Abweichung von dem was vertraglich vereinbart wurde gemacht werden. Hierzu muss auch der Bauvertrag geprüft werden. Wenn eine Luftdichtheitsmessung vereinbart wurde, muss es darüber ein Protokoll geben.
Wenn es Abweichungen gibt, muss der Unternehmer nachbessern, bzw. dann haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz!
mit freundlichen Grüßen
Sebastian Raffel
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