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Hydraulischer Abgleich & Systemtrennung notwendig?

In unserem Mehrfamilienhaus in Kiel (Baujahr ca 1960, ungedämmt, nur Dämmung zum Dachboden)soll eine neue Gasbrennwertheizung (für 2 zusammenhängende Häuser) eingebaut werden. Der Auftrag ist noch nicht vergeben, im Augenblick werden Angebote vergleichen.-Es handelt sich um 2 MFH mit 2x 10 Wohneinheiten, insgesamt ca 1.000m2. Es soll nur eine Anlage für beide Häuser eingebaut werden. Dabei ergeben sich folgende Fragen:
- ist ein hydrostatischer Abgleich sinnvoll bzw notwendig ?
- Ist eine Systemtrennung der beiden Häuser sinnvoll / nötig ?

Als Beirat bin ich mit der Vergabe des AUftrags mit eingebunden, daher mein INteresse.

Herr F. 29.01.2018

Dämmung Energieberater

1) Ein hydraulischer Abgleich ist notwendig und entspricht den allg. Regeln der Technik. Er hat nur bedingt mit der Brennwerttecnik zu tun. GGf bestehende Probleme (unter bzw. überversorgte Räume,Gräusche...) würden aber verstärkt werden.
2) Eine Systemtrennung Wärmeerzeugung/Gebäudeheizungsnetz ist nicht zwingend notwendig. Allerdings kann der Gerätehersteller
Randbedingungen bzgl. des Heizungswasser fordern, die dies dann doch notwendig machen (ist eben Herstellerabhängig). Auf alle Fälle sind Heizunswasserfilter, Wasserkondotionierung und Entlüftung zum Schutz der neuen Wärmeerzeugungsanlage vorzusehen.

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Ein Hy.-Abgleich ist nicht nur Pflicht, sondern optimiert Ihr Heizungssystem. Dadurch wird bis zu 15% des gesamten Energieverbrauch eingespart.
Sollte die Maßnahme mit der KfW bezuschuss werden, so sind die Planungskosten auch zu 50 % förderfähig.
Wir bieten solch eine Planung zum Festpreis an.

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Der hydraulische Abgleich ist nach EnEV zwingend vorgeschrieben.
Möglicherweise kann eine Förderung bei der KfW beantragt werden; dazu ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich, deren Kosten zu 50% gefördert werden.
Sinnvoll ist am WE ein Verteiler, an den die beiden Häuser angeschlossen werden; Wärmemengenzähler nicht vergessen.

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Der hydraulische Abgleich regelt sich nach DIN 4701/10 und der VOB/C DIN 18380. Die ENEV besagt ebenfalls , das bei Kesseltausch ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden soll. Übrigens gibt es dafür auch eine Förderung durch die BAFA Heizungsoptimierung.
Ich hoffe damit die Frage beantwortet zu haben.

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