Nein.
Eine rückwirkende Förderung ist in Deutschland generell nicht vorgesehen.
Habe im Oktober 2016 eine neue Gastherme einbauen lassen.
Die alte war von 1995 und hatte einen Fehler auf dem Steuergerät. Die neue Gastherme kostete ca. 6500 €.
Kann man jetzt noch einen Zuschuss rückwirkend beantragen!?
Da das Gerät in der Heizperiode kaputt ging und innerhalb weniger Tage ausgetauscht wurde, hatten wir keine Zeit uns noch um die Förderung zu kümmern.
Gasheizung Fördermittelberatung