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Brauche ich als Bauherr einen Durchbruchsplan bzw. Leitungsplan?

Brauche ich als Bauherr einen Durchbruchsplan bzw. Leitungsplan (Elektro und Heizungsplan) für die Baugenehmigung bzw. kurz danach vor dem Baubeginn oder doch nicht und die ausführende Firma (Heizungsbauer, Elektriker, Sanitärfirma) macht die Pläne beim Begehen des Rohbaus selber und besser ? was macht Sinn zu machen? Auf dieser Seite geht es nicht klar hervor ob man beim EFH die Pläne als Bauherr doch machen lassen muss bevor man anfängt zu bauen oder doch nicht...
danke sehr zumindest bin ich nicht durchgedrungen um es 100% zu wissen

Herr O. 02.01.2018

Energieberater Architekt

Für das Bauamt ist es nicht notwendig Leitungspläne zu erstellen. Es macht aber Sinn, wenn vor Baubeginn Leitungspläne von den ausführenden Handwerksunternehemen angefertigt werden, damit alle Beteiligten auf der Baustelle wissen,
wo wärend der Baiphase die Leitungen verlegt werden sollen.

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Für die Baugenehmigung brauchen Sie keinen Leitungsplan.

Da Sie manche Leitungen aber nicht "irgendwie" verlegen können, sondern z.B. beim Abwasser ein Gefälle zu berücksichtigen ist und bei Lüftungsleitungen mit großen Leitungsquerschnitten gearbeitet wird, sollten diese Leitungsverläufe vom jeweiligen Fachunternehmen geplant, d.h. auch gezeichnet werden. Dazu muß der Sani-Betrieb die Grundriß- und Schnittzeichnungen vom Architekten bekommen. Der Architekt wiederum bekommt den Leitungsplan und kann vorsorgliche Öffnungen einplanen, die dann nicht mehr mühsam mit Diamantwerkzeugen in den Beton gefräst werden müssen. Spart Kosten.

Ohne Leitungsplan hat man´s nicht nur beim Bauen schwer, wenn z.B. ein Rohr durch einen tragenden Unterzug soll und nicht kann, sondern auch danach bei der Wartung.

Leitungen, die im Dach in die Abseiten verlegt werden, sind immer frostgefährdet, weil die Mattendämmung gerade in den Abseiten nicht winddicht zu bekommen ist. Anders ist es bei einer eingeblasenen Dämmung, weil die schon vom Dämmstoff her wind- und luftdicht ist und nicht zugeschnitten werden muß. In dem Fall können Sie bedenkenlos Leitungen in die Abseiten verlegen, natürlich möglichst weit an die Warmseite der Dämmschicht und nicht an der Kaltseite.

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Die Planung der Durchbrüche ist kein Bestandteil der Genehmigungsplanung (HOAI 2013) erst in der Planungsphase "Ausfürhungsplanung" legt der Planer die Schlitz und Durchbrüche fest. Da i.d.R. bei einem Einfamilienhaus kein TGA Planer involviert ist, muss die Planung vom Architekten oder eben vom Heizungsbauer/Elektriker kommen.

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