Ein eher seltenes Konstrukt, welches nicht üblichen Anlagenkonfigurationen nach KfW entspricht. Eine WP im ureigensten Sinn ist das vermutlich. Nachträglich hierfür jedoch eine Förderung zu beantragen, dürfte nicht gelingen.
Zudem sind Förderanträge i.d.R. vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Ich bin auf der Suche nach den Definitionen einer "Wärmepumpe" im Rahmen einer zurückliegenden KFW-Förderung (aus 2015/2016).
Bei der mir vorliegenden "Wärmepumpe" wird der durch eine PV-Anlage erzeugte Strom in Wärme umgewandelt und das warme Wasser dann in einem Puferspeicher eingelagert.
Eine danach geschaltete Wärmepumpe entzieht dem Pufferspeicher wiederum die Wärmeaus dem eingelagerten Wasser und bringt diese auf eine höheres Temp-Niveau für die Fußbodenheizung aber auch für warmes Trinkwasser. Für die Trinkwassererwärmung reicht die WP-Leistung aber nicht aus, so dass elektrisch nachgeheizt werden muss. Die "Wärmepumpe wird also zu 100 % mit Strom betrieben (PV- und leitungsgebundener Strom). Wärme wird somit der Außenluft, dem Erdboden oder dem Grundwasser, etc. nicht entzogen.
Meine Frage: Handelt es sich hierbei überhaupt um eine "Wärmepumpe" und ist diese dann im Sinne der KFW auch förderfähig.
Wärmepumpe Holzheizung Fußbodenheizung Kamin / Ofen