Im Rahmen des KfW Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erhalten Sie beim Einbau eines Brennwertkessels ab 3.000 Euro Kosten 10 Prozent als Zuschuss zurück. Voraussetzung dafür ist ein Hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Für den Hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel: 30 Prozent der Gesamtnettokosten
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Kesseltauschbonus für Ihren neuen Brennwertkessel. Sie erhalten die 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der Installation eines Brennwertkessels eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anbringen lassen.
Es besteht ein Kumulierungsverbot zwischen beiden Förderungen.
Förderungen sind stets vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Die energetische und wirtschaftliche Wirkung des Brennwerteffekts wird im praktischen Betrieb häufig überschätzt.
Bei bestehenden Heizungsanlagen ist der vorhandene Wärmeerzeuger wegen fehlender Heizlastberechnung meist überdimensioniert, was zu erhöhten Verbrauchskosten infolge mangelnder Energieeffizienz führt (Anlagenaufwandszahl).
Bei Kesseltausch daher auf die tatsächliche Normheizlast (DIN 12831) achten.
Bei dieser Gelegenheit die Anlagenhydraulik, die Heizflächen, Vorlauftemperatur etc. auf Optimierungspotenzial analysieren.
Wie ist es mit der Förderung für den Austausch von Heizwertgeräten gegen Brennwertgeräten?
Gibt es dafür bestimmte Formulare? Worauf muss ich dabei besonders achten?
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