40% Sonderabschreibung gibt es nicht, sondern nur 20%.
Der vorgezogene Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 40% betragen.
Der normale Abschreibungssatz beträgt 5% und nicht 10%
Und 19,5% gibt es eigentlich gar nicht. Ich vermute, Sie meinen die Umsatzsteuer von 19%. Das ist aber eine ganz andere Baustelle und hat Nichts mit Einkommensteuer zu tun.
Ich empfehle herzlich die Beratung durch einen Steuerfachmann, der Ihnen das individuell und professionell erläutert.
Viele Grüße
M.Scholl
Hallo, ich will für 2016 die 40% Sonderabschreibung nutzen, für 2017 die 19,5% plus der 9/12 der 5%. Mit wieviel Prozent mache ich in den Folgejahren weiter? Wenn ich auf 5% gehe(n muss) käme ich ja auf rund nochmal 15 Jahre, bis die gesamte Anlage abgeschrieben ist....? Oder kann ich auch 10% / Jahr ansetzen? Für Ihre Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar!!
Frau R. bei Aachen, 30.03.2017Fördermittelberatung