Das kommt drauf an: Ein Vermieter kann verpflichtet sein Sanierungs- und Reperaturmaßnahmen durchzuführen. Dann übernimmt er auch die Kosten (die er auch steuerlich geltend machen kann). Sofern eine Saneirung stattfindet, muss diese EnEV konform sein. Laut EnEV ist es Pflicht, die ungedämmte oberste Geschossdecke oder wahlweise das ungedämmte Dach eines Altbaus nachträglich zu dämmen. Es ist klar als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wenn ein Immobilieneigentümer darauf verzichtet.
Hilfreiche AntwortWer übernimmt die Kosten für die Dachsanierung bei Vermietung?
Herr S. 11.05.2016Dach