Grundlage ist der Vertrag, den Sie mit der SH Netz AG geschlossen haben.
Nach Angaben SH Netz AG auf ihrer Webseite der TenneT-Berechnungstool. Von einer Version 2,1 ist nicht die Rede. Um nicht in Spekulationen zu verfallen bitte ich Sie, die neueste Vertragsausführung, die Sie unterschrieben haben, mir zur Verfügung zu stellen, um Ihre Forderungen durchsetzen zu können.
Gruß
A. B. Meier
Wir nutzen das "TenneT"-Berechnungstool (das auf der Grundlage der 1.Version des Leitfadens der Bundesnetzagentur entstanden ist), um die Entschädigungszahlungen zu ermitteln, die durch die (durchschnittlich 15 pro Monat!) EinsMan-Maßnahmen entstanden sind und stellen die entsprechende Rechnung der Schleswig-Holstein-Netz AG in Rechnung.
Immer wieder macht die SH Netz AG Probleme bei der Abwicklung, aktuell mit der Begründung, das die Abrechnung "nicht leitfadenkonform" (gemeint ist die Version 2.1.) ist.
Abgesehen davon, dass das SH Netz AG-Tool größere Berechnungsfehler hat, ist der Zeitaufwand nicht aktzeptabel, da wir für jede Maßnahme eine separate Excel-Tabelle ausfüllen müssten, also ca. 180 pro Jahr.
Bisher hat die SH Netz AG die Rechnungsstellung per Tennet-Tool noch aktzeptiert. Die letzten (ab November 2016) nicht mehr, weil es 2 monatsübergreifende Maßnahmen gab und somit die entsprechende Maßnahmen-Nummer jeweils in 2 Monatsrechnungen auftaucht.
Meine Frage an Sie: Ist die SH Netz AG im Recht, unsere sachgerechte und korrekte Rechnung abzulehnen?
Photovoltaik Energieberater