Um die neuen Wechselrichter kommt man nicht herum. Das steht so im EEG.
Umziehen ja ,aber die Wechselrichter müssen die neuen Bestimmungen einhalten. Wir haben das schon mehrfach machen müssen.
Wechselrichter lassen sich teilweise auch ganz gut bei ebay verkaufen . Wenn es den Typ nicht mehr gibt, erspart es manchmal die Neuverkabelung beim Defekt.
Mit sonnigen Grüßen aus Wissen
Stephan Weitershaus
Nach 7 Jahren ( Inbetriebnahme 12/2009) musste ich eine PV-Anlage von 14,85 kw/p aus fadenscheinigen denkmalrechtlichen Gründen abbauen.
Ich konnte Sie auf einem anderen angemieteten Gebäude etwa 5 km weg - jedoch im Zuständigkeitsbereich eines anderen Netzbetreibers - neu montieren.
Dieser verlangte den Einbau von neuen Wechselrichtern und wie ich jetzt feststellen musste reduzierte er die bisherigen mtl. Abschlagszahlungen an mich um rund. 20 %.
Des weiteren werden jetzt die mtl. Abschlagszahlungen vom neuen Netzbetreiber von bisher 1./2. des jeweiligen Folgemonats auf den 15. Tag des Folgemonats unter Bezug auf das EEG festgelegt. Ich komme jetzt mit der jew. Fälligkeit meiner Kreditraten nicht mehr klar.
Deshalb meine Frage: Nachdem die Vergütungsregelung Bestandsschutz genießt und die gleichen Sätze vergütet werden. Muss sich der neue Netzbetreiber auch an die ursprünglichen Zahlungstermine für die Abschlagszahlungen halten? Gelten die früheren Ausführungen im EEG? Wie ist das mit den Wechselrichtern? Kann die Installation von neuen Wechselrichtern vom neuen Netzbetreiber verlangt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Photovoltaik Fördermittelberatung