Was der Schornsteinfeger hier behauptet, ist "Gesetz" und muss beachtet werden, da dieser die Anlage letzlich abnehmen und im Schadenfall (bei einem Brand) den Kopf dafür herhalten muss. Zu jedem Holz- und Pelletofen gibt es zudem eine Beschreibung, der Sie entnehmen können, ob das Gerät für Mehrfachbelegung zugelassen ist. Wenn Sie dem Schornsteinfeger eine solche Freigabe von beiden Ofenherstellern vorlegen können, wird er sich sicher auch nicht querstellen.
Liebe Grüße
Susanne Krug
Kann man einen Stückholzofen und einen Pelletofen an den selben Kamin anschließen?
Mein Schornsteinfeger behauptet, das geht nicht wegen dem Rauchgasgebläse des Pelletofens.
Wer kann mir helfen?
Holzheizung Kamin / Ofen