Ob eine Photovoltaikanlage auf einer solchen Fläche gestattet ist, hängt oft von baurechtlichen Vorgaben der Gemeinde ab (bzw. wird eine Nutzung der Fläche als Wohn-/ Gewerbe-/ Nutz-/ Grün-/ Konversionsfläche oder sonstige Flächen vorgesehen). Nach aktuellen Stand wäre eine solche Fläche nicht für die Einspeisevergütung geeignet (die gibt es momentan nur für Konversionsflächen im Freiflächenbereich, wobei weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind)
Hilfreiche Antwort
Ich besitze am Ortsrand einer kreisfreien Stadt im Allgäu ein Grundstück mit ca. 2000 m². Davon sind ca. 50% dem Stadtgebiet (ohne Bebauungsplan) und ca. 50% als Grünland (wohl Außenbereich) zugeordnet. Auf dem dem Stadtgebiet zugeordneten Bereich habe ich mir vor 10 Jahren eine EFH zur persönlichen Nutzung errichten lassen. Der nicht überbaute Bereich und den vorab als Grünland bezeichneten Anteil nutze ich als Gartenfläche.
Bedingt durch eine ungünstige Beschattungssituation würde ich gerne an der südlichen Außengrenze meiner Grünlandfläche eine bodenständig installierte PV-Anlage (Größe ca. 5 - 6 KWp) errichten. In Verbindung mit einem Speicherelement strebe ich an, ca. 70% des über diese Anlage gewonnenen Stroms für meinen privaten Bedarf zu verbrauchen. Der Rest könnte, soweit möglich, bei einem Stromversorger eingespeist werden (ggf. auch Verkauf an Nachbarn).
Dazu nachfolgende Fragen:
- Lassen gültige baurechtliche Vorschriften eine derartige (kleine) dachunabhängige Installation überhaupt zu?
- Gibt es eine von baurechtlichen Vorgaben unabhängige Maximalgröße für eine derartige Anlage?
Photovoltaik