Es gibt hierzu keine Fristen für den Stromversorger, ich hatte schon Kunden die 3 Monate und länger warten mussten. Falls dadurch Verluste wegen Änderung der Einspeisetarife entstehen, gibt es eine sogenannte "kaufmännische" Inbetriebnahme. Dies müsste der Installateur kennen.
Hilfreiche Antwort
Wir haben eine PV-Anlage zum 29.05.2017 mit Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung bei unserem Stromversorger Avacon gemeldet. Nach mehrfachem Nachhaken ist die Inbetriebnahme durch Zählertausch erst am 26.07.2017 erfolgt. Dadurch haben wir ca. 2 Monate Einspeisung bzw. Eigenverbrauch verloren.
Meines Wissens nach ist der Stromversorger verpflichtet nach max 3 Wochen die Anlage anzuschließen. Wie ist hier die derzeitige Gesetzeslage? Können wir in irgendeiner Form Schadensersatz verlangen?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Photovoltaik