1. Die beiden Anlagen würden in der angefragten Konstellation zusammengefasst werden.
2. Der Einspeisepunkt (Zähler) und die PV-Anlage müssen die gleiche Flurnummer aufweisen.
3. Bei einer Netztrennung + Speicher (Inselbetrieb) könnte man ein paar Varianten durchspielen.
Für Rückfragen können Sie mich gerne nächste Woche kontaktieren: 0179-7352001
Dipl.-Ing.
Rudolf Wittenbauer
Geschäftsführer I Inhaber
Meine Schwester hat auf dem Nachbargrundstück ihr neues Wohnhaus errichtet. Da mir die geeignete Fläche für eine Photovoltaikanlage auf meinem Grundstück/Haus fehlt, will ich auf dem Dach der Schwester eine 9,36 kWp-Anlage errichten, die Leitung von dieser Anlage soll in mein Haus gehen, wo auch die Wechselrichter und der 10kW-Speicher stehen sollen (evtl. auch Wechselrichter in ihrem Haus).
Meine Schwester will eine 7,5 kWp-Anlage (ebenso auf ihr Dach) inklusive Speicher errichten. Würden die beiden Anlagen als eine betrachtet (wegen der räumlichen Nähe) oder nicht?
Wenn sie als eine Anlage betrachtet werden würde, dann kämen wir ja über die magische 10 kWp-Größe, was ja wiederum die Frage nach sich zieht, von wem die EEG-Eigenverbrauchsumlage gezahlt werden muss.
Photovoltaik